Drucksache - 1852/III
Wir fragen das Bezirksamt:
Der Aufsichtsrat der Berliner Bäderbetriebe (BBB) hat die Festlegung getroffen, nun doch kein 25m-Außenschwimmbecken im Bereich der Liegewiese des Hallenbades Seydlitzstraße zu errichten. Diese Festlegung widerspricht dem gemeinsamen Anliegen von Bezirksamt, der BVV und sogar dem positiven Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Aufsichtsrates der BBB.
1. Wie bewertet das Bezirksamt diese Entscheidung der BBB im Bezug darauf, dass gerade mit der Nichtrealisierung des Außenbeckens eine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme (attraktiv in der Sommerzeit) verhindert wird?
2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt dieser Festlegung zu widersprechen?
3. Sind dem Bezirksamt Gründe bekannt, die zu dieser Entscheidung des Aufsichtsrates der BBB geführt haben?
4. Gibt es hierzu Beschlüsse seitens der BBB oder / und der zuständigen Senatsverwaltung oder auch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses, die zu dieser Entscheidung geführt haben?
5. Ist hierbei u.a. ein politischer Beschluss des Senats „keine neuen Wasserflächen in Berlin zu schaffen“ von Bedeutung?
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