Drucksache - 1845/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie oft, mit welchen Instrumenten, und mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt das zum 1.1. 2009 mit allen Berliner Innenstadtbezirken vereinbarte Heizpilzverbot auf öffentlichem Straßenland durchgesetzt? 2. Trifft es zu, dass inzwischen auch gerichtlich bestätigt ist, dass die Bezirke im Interesse des Klimaschutzes ein solches Verbot verhängen und durchsetzen dürfen? 3. Wie bewertet das Bezirksamt seine diesbezügliche ordnungsrechtliche und klimaschutzpolitische Erfolgsbilanz vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass in Mitte als einzigem Innenstadtbezirk auf öffentlichem Straßenland noch eine erhebliche Zahl von Heizpilzen zu finden ist? 4. Wie hoch war das höchste Bußgeld, das wegen eines illegal aufgestellten Heizpilzes in Mitte verhängt worden ist und wie oft kam es zu einem Bußgeld in dieser Höhe? 5. Stieg die Höhe der angeordneten Bußgelder, wenn wiederholt gegen das Heizpilzverbot verstoßen wurde? 6. Welche weiteren Instrumente wie Beschlagnahme der Heizpilze oder Entzug der Gaststättenkonzessionen wurden mit welchem Ergebnis geprüft, angedroht und umgesetzt? 7. Wann und wie wird das Bezirksamt seiner ordnungsrechtlichen und klimapolitischen Verpflichtung nachkommen und genau wie die anderen Bezirke das Heizpilzverbot auf öffentlichem Straßenland konsequent durchsetzen?
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