Drucksache - 1834/III  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.10.2010
Anlage Auswertung Anhörung
Anlage Straßenverzeichnis

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .09.2010

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                                                           23700                                         

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1834 / III

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte

       

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 folgenden Beschluss gefasst :

 

        Vom Beginn des Schuljahres 2011/12 an gelten für die  Grundschulen im Bezirk Mitte die in der  beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche ab Schuljahr 2011/12“.

        Das Straßenverzeichnis ist entsprechend anzupassen.

 

 

Begründung :

 

Mit Änderung des Schulgesetzes vom 25.01.2010 wurde die Möglichkeit der Einrichtung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen verbindlich festgelegt.

Damit kann das im Bezirk Mitte bereits in den Schuljahren 2007/08 und 2008/09 praktizierte  Verfahren wieder aufgenommen werden.

Die in der Bezirkskarte „Einschulungsbereiche ab Schuljahr 2011/12“ dargestellten Einschulungsbereichsgrenzen entsprechen weitestgehend der vormaligen Regelung.

Allerdings wurden nunmehr auch im Altbezirk Mitte mehrere Schulen in einem Einschulungsbereich zusammengefasst. Eine weitere wesentliche Änderung wird mit der Zusammenfassung der ehemaligen Einschulungsbereiche 2 und 3 zum neuen ESB 2 vorgenommen.

Mit den Änderungen wird hauptsächlich auf die teilweise deutlichen Engpässe an einzelnen Schulen reagiert. Die größeren Einschulungsbereiche wirken erfahrungsgemäß entlastend auf die Schulplatznachfrage, weil den Eltern eine größere Angebotspalette unterbreitet wird. Das Wahlrecht ermöglicht sowohl die Entscheidung für einen wohnortnahem Standort als auch für eine Einrichtung mit einem gewünschten besonderen pädagogischen Angebot.  Im Übrigen wird das Elternrecht auf einen Schulplatz im Einschulungsbereich gegenüber Interessenten aus anderen Bezirken gestärkt.

Die kurzfristige Beschlussfassung war erforderlich, um die klare Zuordnung der künftigen Erstklässler zu ihren Einschulungsbereichen rechtzeitig zum Anmeldezeitraum

( 25.10. bis 05.11. ) vornehmen zu können. 

Der Änderungsentwurf war den bezirklichen Grundschulen vor den Sommerferien zur Verfügung gestellt worden, um die Anhörung der Schulkonferenz durchführen zu lassen.

Die wesentlichen Aussagen aus den Schulen zum vorgelegten Entwurf, die dem Schulamt vorliegen, sind in der beigefügten Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Das Ergebnis der Anhörung des Bezirksschulbeirates am 21.09.2010 ist dem ebenfalls beigefügten Protokoll zu entnehmen.

Die wesentlichen vorgebrachten Einwände sind nachvollziehbar, gebieten jedoch nicht zwingend eine Änderung des vorgelegten Entwurfs.

Insbesondere das Argument zu langer Schulwege kann dadurch entkräftet werden, dass mit den größeren Einschulungsbereichen Eltern die Wahl haben, sowohl eine Schule in Wohnortnähe zu wählen als auch eine am Schulprofil orientierte Auswahl zu treffen.

Die weitergehenden Vorschläge aus der Sitzung des Bezirksschulbeirates führen nicht zu einer grundsätzlich anderen Bewertung. Die vorgeschlagene Zusammenfassung der Gutsmuths - Grundschule ( G07 ) und der City - Grundschule ( G10 ) zu einem Einschulungsbereich ist nicht geeignet, das Raumdefizit an der Gutsmuths - Grundschule ( G07 ) zu kompensieren. Dies ist nur möglich, wenn diese Schule in den großen Einschulungsbereich 07 aufgenommen wird.

Eine Zusammenführung von ESB 06 und 09 wäre zwar vertretbar, hätte jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf das Schulplatzangebot. Beide Standorte dienen hauptsächlich der Versorgung mit Plätzen der Staatlichen Europaschule Berlin ( SESB ) und haben daher eher ein Berlinweites Einzugsgebiet.

Der Vorgabe, innerhalb von 2 Jahren zu prüfen, ob sich die Regelung bewährt hat bzw. ob auf der Grundlage aktualisierter Schülerzahlprognose eine Anpassung erforderlich ist, kann  zugestimmt werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 55 a Schulgesetz

§§ 15 und 36 ( 2b ) Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

 

Berlin, den     September 2010

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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