Drucksache - 1829/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 7. September 2010 beschlossen:
I. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.
II. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1‑51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
Begründung:
zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen )
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den 7. September 2010
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