Drucksache - 1828/III  

 
 
Betreff: Teilung des Bebauungsplanes 1-8 (südliche Spandauer Vorstadt) in die Bebauungspläne
1-8Ba und 1-8Bb, die Weiterführung der Bebauungsplanentwürfe 1-8Ba und 1-8Bb mit geänderten Planinhalten,
die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der öf-fentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.09.2010
Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 2 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 3 zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

 

die Teilung des Bebauungsplanes 1-8 (südliche Spandauer Vorstadt) in die Bebauungspläne

1-8Ba und 1-8Bb,

die Weiterführung der Bebauungsplanentwürfe 1-8Ba und 1-8Bb mit geänderten Planinhalten,

die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am _7. September 2010 beschlossen:

 

I.           Der Bebauungsplanentwurf 1-8 für das Gelände zwischen Monbijouplatz, Oranienburger Straße und Große Präsidentenstraße, einen Abschnitt der Oranienburger Straße und einen Teil des Monbijouplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird in die Bebauungsplanentwürfe 1-8Ba und 1-8Bb geteilt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-8Ba umfasst künftig die Grundstücke Oranienburger Straße 81-90, 91 (teilweise) und Monbijouplatz 1-5 sowie Abschnitte des Monbijouplatzes und der Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-8Bb umfasst künftig die Grundstücke Oranienburger Straße 91 (teilweise), 92, Große Präsidentenstraße 1-3 und das Flurstück 227 sowie die Große Präsidendentstraße und Abschnitte der Oranienburger Straße und des Monbijouplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

II.         Die Bebauungspläne 1-8Ba und 1-8Bb sind mit geänderten Planinhalten weiterzuführen.

 

III.       Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-8Ba und für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-8Bb wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

IV.      Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung

 

zu I.:

 

Der Bebauungsplanentwurf 1-8 umfasst derzeit das Gelände zwischen Monbijouplatz, Oranienburger Straße und Große Präsidentenstraße, einen Abschnitt der Oranienburger Straße und einen Teil des Monbijouplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Es ist geplant, den Bebauungsplan 1-8 in die Bebauungspläne I-8Ba und I-8Bb zu teilen.

Der Bebauungsplan I-8Ba umfasst künftig die Grundstücke Oranienburger Straße 81-90, 91 (teilweise) und Monbijouplatz 1-5 sowie Abschnitte des Monbijouplatzes und der Oranienburger Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-8Bb umfasst künftig die Grundstücke Oranienburger Straße 91 (teilweise), 92, Große Präsidentenstraße 1-3 und das Flurstück 227 sowie die Große Präsidendentstraße und Abschnitte der Oranienburger Straße und des Monbijouplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte..

 

Die Grundstücke entlang der Großen Präsidentenstraße werden in Teilbereichen derzeit als Straßenbahnaufstellfläche/Straßenbahnschleife durch die BVG genutzt. Ursprünglich sollte über den Bebauungsplan 1-8 u.a. die Rekonstruktion der historischen Blockkante entsprechend des ehemaligen Sanierungszieles für die Spandauer Vorstadt als auch der Erhalt und die Weiterentwicklung der bestehenden Nutzungsmischung langfristig gesichert werden. Zwischenzeitlich wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigt, dass die genannte Gleisschleife in ihrem Bestand als planfestgestellte Bahnanlage zu beurteilen und langfristig als betriebsnotwendig für die BVG einzustufen ist.

Um zum Einen auf lange Sicht die Chance einer angemessenen Stadtreparatur in dem Bereich Große Präsidentenstraße nicht zu vergeben, zum Anderen aber die Sicherung der vorhandenen Nutzungsmischung entsprechend der ehemaligen Sanierungsziele auf dem überwiegenden Teilblock nicht weiter hinauszuzögern wurde entschieden, die betreffenden Grundstücke in gesonderten Bebauungsplanverfahren weiterzubearbeiten. Sollte auf lange Sicht die Straßenbahnplanung ergeben, dass die Straßenbahnaufstellfläche im Bereich Große Präsidentenstraße rückgebaut werden kann, ist eine Sicherung des auch im Planwerk Innenstadt aufgenommenen Zieles der Blockrandschließung im historischen Verlauf innerhalb des Bebauungsplanes I-8Bb möglich.

 

zu II.:

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-8 war und ist die Absicht des Bezirkes, die in einem Blockkonzept konkretisierten ehemaligen Sanierungsziele des im Jahre 2008 aus der Sanierung entlassenen Sanierungsgebietes „Spandauer Vorstadt“ für das Plangebiet umzusetzen. Ziel war und ist die langfristige Sicherung des bestehenden Gebietes als innerstädtischer Wohn- und Arbeitsstandort.

Die Erforderlichkeit für die Bebauungspläne I-8Ba und I-8Bb resultiert aus dem stetigen Verdrängungsprozess von Wohnnutzungen, der zur Versorgung des Wohngebietes dienenden Läden und Geschäfte und des alteingesessenen Gewerbes.

 

Der Bebauungsplan 1-8 sollte ursprünglich sowohl die Art als auch das Maß der baulichen Nutzung festsetzen und war somit ein qualifizierter Bebauungsplanentwurf. Zwischenzeitlich sind die Grundstücke im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanentwurfes 1-8Ba vollständig bebaut. Eine Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung ist daher entbehrlich. Der künftige Bebauungsplanentwurf 1-8Bb weist zwar im Bestand noch nicht überbaute Flächen auf, die Höhe des planungsrechtlich zulässigen Maßes der Nutzung kann aber aufgrund der umgebenden Bebauung gem. § 34 BauGB problemlos eingeschätzt werden.

Als Nutzungsart waren in dem Bebauungsplanentwurf 1-8 Bauflächen für Mischgebiet als auch Bauflächen für besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Die Festsetzung eines besonderen Wohngebietes im Bereich Monbijouplatz und Große Prasidentenstraße kann nicht aufrecht erhalten werden. Nach eingehender Prüfung musste festgestellt werden, dass die bestehende Bebauung nicht den Anforderungen des § 4a BauNVO entspricht.

 

Die Bebauungspläne 1-8Ba und 1-8Bb werden somit künftig als einfache Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 3 BauGB weitergeführt. Die Festsetzungen beschränken sich auf die Art der Nutzung.

Der Bebauungsplan 1-8Ba soll künftig als Art der Nutzung Mischgebiet ausweisen. Im Laufe des Verfahrens wird für einzelne Bereiche eine vertikale Nutzungsunterteilung zur Stärkung der Wohnnutzung im Bereich Monbijouplatz geprüft. Ziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der bestehenden Nutzungsmischung entsprechend der ehemaligen Sanierungsziele für dieses Gebiet.

Nach Erarbeitung eines langfristigen Straßenbahnkonzeptes für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 1-8Bb befindliche Gleisschleife, wird für diesen Blockbereich ein planerisches Konzept erarbeitet.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2010 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2400.- €

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den 7. September 2010

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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