Drucksache - 1827/III  

 
 
Betreff: Kulturfabrik Lehrter Straße 35
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.09.2010
Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 2 zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                               

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Kulturfabrik Lehrter Straße 35

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Kulturfabrik bzw. die GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (Treuhänderin des Landes Berlin) als zukünftige Eigentümerin der Lehrter Str. 35 beabsichtigen, das ehemals als Bäckerei genutzte Gebäude zu sanieren. Eigentümerin der Lehrter Str. 35 ist noch das SPI (Stiftung Sozialpädagogisches Institut), die vorzeitige Besitzeinweisung an die GSE als Treuhänderin Berlins ist jedoch bereits erfolgt. Der Verein Kulturfabrik hat Lottomittel für das Bauvorhaben erhalten und die GSE gGmbH finanziert die energetische Sanierung des Gebäudes. Die Bauplanungsunterlagen liegen vor, so dass der Bauantrag in Kürze eingereicht werden kann. Für die separate Erschließung der geplanten Jugendgästeetage des Bundes Deutscher Pfadfinder im 3. und 4. OG mit 100 Betten soll ein Aufzug an der südlichen Brandwand errichtet werden. Weiter sollen Kellerräume, die in das südlich angrenzende Grundstück hineinreichen, zu Musikübungsräumen ausgebaut werden.

Der Neubau des Aufzuges und des Treppenhauses sowie die Kellerräume liegen jedoch nicht auf dem eigenen Grundstück der Kulturfabrik Lehrter Str. 35 und damit ist die bauordnungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung für das Bauvorhaben nicht gegeben. Um diese Voraussetzung zu schaffen, ist es erforderlich, das Grundstück nach Süden zu erweitern. Auf einem Termin beim Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung am 19.3.2010 wurde vereinbart, die Rückübertragung der Flurstücke 161 und 163 von Liegenschaftsfonds Berlin – aus Gründen der Freiraumplanung für diese Fläche ohnehin erforderlich - unverzüglich zu beantragen und in einem 2. Schritt die für das Bauvorhaben erforderliche Fläche an die GSE zu übertragen. Damit würde auch die Abstandsfläche auf das eigene Grundstück fallen. Von dem bestehenden Spielplatz, der jetzt unmittelbar bis an das Grundstück Lehrter Str. 35 heranreicht, wäre ein 11m breiter Streifen aus dem Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) ebenso wie von der ehemaligen Fläche des Liegenschaftsfonds Berlin an die GSE zu übertragen.

 

Das geplante Bauvorhaben der Kulturfabrik wurde bereits in das städtebauliche Gutachterverfahren Lehrter Straße mit einbezogen. Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs von Carpaneto Schöningh Architekten / FAT KOEHL Architekten und den Landschaftsarchitekten sinai. sieht einen kleinen Platz südlich der Lehrter Str. 35 vor. Eine nördliche Teilfläche des bestehenden Spielplatzes ist daher auf die östlich angrenzende Fläche zu verlagern bzw. der Spielplatz ggf. zu erweitern.

Die Begrünung der bahnbegleitenden Flächen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich im Auftrag von SenStadt endet an der Grundstücksgrenze der ehemaligen Liegenschaftsfondsfläche. Diese Fläche wird nicht mehr Gegenstand des Änderungsverfahrens zur Planfeststellung sein. Unabhängig davon muss der öffentliche Weg weiter geführt werden – über das Grundstück des Bezirks und südlich entlang der Brandwand Lehrter Str. 35 bis zur Lehrter Straße. Eine Finanzierung dieses Weges aus A+E Maßnahmen von SenStadt fällt dadurch jedoch weg.

 

 

 

 

Für die Entwurfsplanung der hier zu beplanenden Fläche stehen Mittel aus dem Programm Stadtumbau West in 2010 zur Verfügung. Das SGA wird die Ausschreibung veranlassen.

Die Finanzierung der Herrichtung der Freiflächen aus Mitteln vom Stadtumbau West ist für das Programmjahr 2013 geplant. Nach derzeitigem Stand der Information durch SenStadt hat der Bezirk jährlich mit max. 2 Mio. € Fördermittel zu rechnen. Das bedeutet, dass die bezirksintern abgestimmte Programmplanung bis 2013 wegen Überbuchung in den einzelnen Programmjahren so nicht aufrecht erhalten werden kann. Es ist somit nicht garantiert, dass für die Neugestaltung des Schleicherareals in 2013 tatsächlich SUW Gelder zur Verfügung stehen. Eine mögliche Alternative für die Finanzierung stellen die bezirklichen Mittel für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar. Höhe und Zeitpunkt der Finanzierung können derzeit jedoch noch nicht benannt werden.

 

Als Voraussetzung für die Neugestaltung des ehemaligen Areals der Schleicherfabrik ist die vorzeitige Besitzeinweisung der Flurstücke 161/163 vom Liegenschaftsfonds Berlin an den Bezirk Mitte erfolgt. Der Nutzen- und Lastenwechsel war am 1. Juni 2010.

Die oben beschriebene vorzeitige Besitzeinweisung eines 11 m breiten Streifens an die GSE als Treuhänder Berlins kann nun erfolgen.

Das SGA als zukünftiger Vermögensträger wird GDM beauftragen, diese vorzeitige Besitzeinweisung zu veranlassen.

Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Besitzeinweisung bzw. der späteren Übertragung des zu bildenden Grundstücks an die GSE ist eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit (Gehrecht) auf dieser Fläche einzutragen, damit die Wegeführung von dem bahnbegleitenden Grünzug über diese Fläche bis zur Lehrter Str. gesichert ist.. Eine Regelung im B-Plan 1-67 erübrigt sich dann und es ist gewährleistet, dass der übertragene Grundstücksstreifen dauerhaft für die Durchwegung zu Verfügung steht, wie es die Planung vorsieht.

 

Anlagen: Kartenausschnitt Lageplan, Ausschnitt Wettbewerbsergebnis Lehrter Str.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

b)  Personalwirtschaftliche Ausgaben:              Keine

 

 

 

 

Berlin,   den 7. September 2010                               

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen