Drucksache - 1815/III
Der Entwurf des 2. Ergänzungsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wird mit folgender Änderung beschlossen:
Kapitel Titel Ansatz neu
4010 684 25 2.646.000 5959 971 13 20.000
Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache 1815/III
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf des 2. Ergänzungsplans für das Haushaltsjahr 2011
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der 2. Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz i. V. m. § 33 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung beschlossen.
Begründung:
In ihrer Sitzung am 25.02.2010 hat die Bezirksverordnetenversammlung den Doppelbezirkshaushaltsplan Mitte und die Ergänzungspläne für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 beschlossen (Drs. Nr. 1515/III). Diese waren dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Finanzen zur Zustimmung vorzulegen.
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung am 02.06.2010 dann neben dem bezirklichen Doppelhaushaltsplan 2010/2011 aber lediglich den Ergänzungsplan für das Jahr 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bereits in der Vorlage an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat das Bezirksamt mit der Aufnahme entsprechender Mitzeichnungsvorbehalte der Senatsverwaltung für Finanzen darauf hingewiesen, dass der gleichermaßen von der Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossene Ergänzungsplan 2011 nicht zuletzt wegen der zum damaligen Zeitpunkt unmittelbar bevorstehenden Globalsummenfortschreibung und der noch notwendigen Veranschlagung des Jahresabschlussergebnisses 2009 einer umfassenden Überarbeitung bedürfe. Ein entsprechend fortgeschriebener bezirklicher (2.) Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2011 würde daher zu einem späteren Zeitpunkt dem Abgeordnetenhaus gesondert zur Zustimmung vorlegt werden.
Die Ergebnisse der Fortschreibung der Globalzuweisungen 2011 sind den Bezirken mit dem sog. Übersendungsschreiben vom 09.06.2010 übermittelt worden. Dieses ist mit Anlagen nach vorangehender Berichterstattung durch das Bezirksamt in der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.2010 den Ausschussmitgliedern und den Fraktion zur Verfügung gestellt worden.
Darüber hinaus sind die Bezirke mit Übersendungsschreiben vom 13.08.2010 über eine weitere Fortschreibung der Globalzuweisungen 2011 in Kenntnis gesetzt worden. Sie basiert auf von den Bezirken gemeldeten Sachverhalten, die in Einzelfällen zu Fehlerkorrekturen („technische Fortschreibung“) führten. Des Weiteren wurden Arbeitsergebnisse aus Gremien berücksichtigt, die Auswirkungen auf die Bezirkszuweisung haben, zur Fortschreibung vom Juni d. J. aber noch nicht vorlagen. Die maßgeblichen Unterlagen wurden den Bezirksverordneten am 25.08.2010 übersandt, zudem wurden die Mitglieder des Hauptausschusses der Bezirksverordnetenversammlung am 31.08.2010 näher unterrichtet.
Im Saldo der beiden Fortschreibungen (Juni 2010: +10.403 T€; August 2010: -290 T€) hat sich für den Bezirk eine Erhöhung der Globalzuweisungen um 10.113 T€ ergeben. Eine auf die wesentlichen Sachverhalte beschränkte Zusammenfassung der Veränderungen bei den einzelnen Bestandteilen des Produktsummenbudgets ist aus den anliegenden Vergleichen zwischen 1. und 2. bzw. 2. und 3. Fortschreibung ersichtlich (Anlagen 1 und 2).
Grundlage des nun vorgelegten 2. Ergänzungsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Anlage 3) ist der von der Bezirksverordnetenversammlung am 25.02.2010 beschlossene 1. Ergänzungsplan 2011, mit dem insbesondere eine Teilauflösung der im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf veranschlagten pauschalen Minderausgaben vorgenommen wurde. Neben der haushalterischen Umsetzung der höheren Zuweisung, die insbesondere im Bereich der Transferausgaben für die Kindertagesbetreuung für einen signifikanten Zuwachs sorgt, sind mit dem 2. Ergänzungsplan auch die aus der Umsetzung des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes auf die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2011 zu erwartenden haushaltswirksamen Folgen abzubilden. Darüber hinaus sind in Einzelfällen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen notwendig geworden.
Über die sich aus den Zuweisungsänderungen und der Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes ergebenden betraglichen Konsequenzen für die Aufstellung des Ergänzungsplans hat das Bezirksamt durch Übersendung der umfangreichen Entscheidungsunterlagen die Hauptausschussmitglieder und die Fraktionen detailliert informiert (s. o.). In der Zusammenfassung stellen sich die hierzu vom Bezirksamt beschlossenen Veränderungen wie folgt dar:
Sofern in dem Ergänzungsplan in den Spalten „Bemerkungen“ (entfallen in der redaktionellen Schlussfassung) nichts anderes erwähnt ist, dienen die jeweilige Ansatzanpassungen der mit dem 1. Ergänzungsplan 2011 vollzogenen Teiluntersetzung der pauschalen Minderausgaben bzw. der Umsetzung der Fortschreibungen vom Juni und August d. J. im 2. Ergänzungsplan.
Als zusätzliche Information ist dieser Vorlage eine anonymisierte Übersicht über die auf der Basis der Fortschreibung der Globalzuweisungen vom Juni erbrachten Stelleneinsparungen beigefügt (Anlagen 4a und b).
Durch den 2. Ergänzungsplan erhöht sich das Gesamtvolumen des Bezirkshaushalts im Haushaltsjahr 2011 von 787.772,0 TEUR (gemäß gültigem Doppelhaushaltsplan) um 10.608,2 TEUR auf 798.380,2 TEUR.
Rechtsgrundlagen§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a, 27 und 33 LHO,
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: ) Auf den Entwurf des ) 2. Ergänzungsplans 2011 Personalwirtschaftliche Auswirkungen: ) wird verwiesen
Berlin, den 7 . September 2010
Bezirksamt Mitte von Berlin
Dr. Hanke Hänisch Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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