Drucksache - 1811/III  

 
 
Betreff: Stand der Sprachkompetenz weitergeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
09.12.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.09.2010
2. Änderungsantrag vom 15.09.2010
3. Änderungsantrag vom 16.09.2010
4. Beschlussempfehlung Schule vom 09.12.2010
5. Beschluss vom 16.12.2010
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.06.2011
Drs_1811_Kooperationsvereinbarungen_Anlagen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend, Schule und Sport

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache

M i t t e  von Berlin                                                                                                                               Nr. 1811 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Stand der Sprachkompetenz weitergeben

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1811 / III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Schulaufsicht die Schulleitungen der Grundschulen anzuhalten, dass die Kindertagesstätten, aus denen die beschulten Kinder kommen, über den Sprachstand und die daraus entstehenden schulischen Kompetenzen bei Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange informiert werden.

 

Das Bezirksamt hat am 17.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Lt. § 5 SchulG und § 3 Abs. 5 GsVO sind die Grundschulen angehalten mit den Kindertageseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen abzuschließen um den Übergang der Kinder aus den Tageseinrichtungen systematisch vorzubereiten und zu begleiten.

 

In den Kooperationsvereinbarungen sollen insbesondere auch Abstimmungen zu Förderkonzepten, sowie Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumenten enthalten sein.

(siehe 2 Anlagen „Kooperationsvereinbarung“ aus „TransKiGs Den Übergang gestalten Anregungsmaterialien zur Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschulen, hrsg: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 2009)

 

Die Rückkopplung der Erfahrungen der Grundschulen mit dem Sprachstand der Kinder in die Tageseinrichtungen hinein könnte unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Bestandteil dieser Kooperationsvereinbarungen werden.

 

Fachliche Voraussetzung ist jedoch, dass ein gemeinsames Grundverständnis über den Bildungsauftrag von Kita und Schule auch im Hinblick auf Sprachförderung besteht.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin, den 17.Mai 2011

 

 

Dr. Hanke                                                                      Schrader

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 
 

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