Drucksache - 1752/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1752 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über QR-Wahlen im Bezirk
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1752/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend Einfluss auf die Quartiersmanagementgebiete (QM) im Bezirk zu nehmen, mit der Maßgabe, nach Möglichkeit bei Wahlen zum Quartiersrat (QR) durch Postwurfsendungen an alle Wahlberechtigten gemäß der Rahmengeschäftsordnung im jeweiligen QM-Gebiet zur Wahl aufzurufen. Das entsprechende Schreiben sollte Informationen zum aktiven und passiven Wahlrecht enthalten.
Das Bezirksamt hat am 21.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV mit der Bitte um Prüfung der Umsetzung an die Quartiersmanagementbeauftragten übermittelt. In den QM-Gebieten fand teilweise bislang bereits die Information der Haushalte zu den Quartiersratswahlen besonders im Rahmen der Kiezzeitungen statt. Von den QM-Beauftragten wurde jedoch bezüglich einer zuverlässigen, wirklich alle Haushalte erreichenden Information das Verhältnis von Kosten und Aufwand zu dem Nutzen sehr kritisch gesehen. Darüber hinaus wurde die Frage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die zusätzlichen Kosten aus dem Öffentlichkeitsfonds, der der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterliegt, thematisiert.
Zur weiteren Klärung wandte sich das Bezirksamt diesbezüglich an die programmverantwortliche Senatsverwaltung. Diese betonte in beiliegendem Antwortschreiben vom 03.09.2010, dass es sich bei den Wahlen zu den Quartiersräten nicht um eine gesetzlich geregelte und demokratisch legitimierte Wahl ähnlich der zum Deutschen Bundestag handelt. Daneben verwies sie auf die Rahmengeschäftsordnung, wonach die Art des öffentlichen Verfahrens für die Zusammensetzung der Räte jedes Quartier selbst zu regeln habe und die Steuerungsrunde in Abstimmung mit dem Quartiersrat weitere Verfahrensfragen entscheidet. Aus gesamtstädtischer und programmverantwortlicher Sicht sei auch mit Blick auf die aus dem Demokratieverständnis resultierende Motivation der BVV, den Aufruf zu den Wahlen der Quartiers- und Vergabebeiräte über Postwurfsendungen oder eine pauschale formale und verbindliche Festlegung des Wahlverfahrens zu empfehlen, und auch die Kostenübernahme über den Öffentlichkeitsfonds nicht vertretbar. Vor diesem Hintergrund werden die Quartiersmanagementbeauftragten dem Ansinnen der BVV in dem beschriebenen Rahmen folgen.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den 21.10.2010
Bezirksbürgermeister |
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