Drucksache - 1724/III  

 
 
Betreff: Jugendschutz in Spielsalons und gleich gearteten Unternehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
2. Beschluss vom 18.06.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010
Vorlage zur Kenntnisnahme 2
4. Beschluss vom 18.11.2010
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nrn.

Mitte von Berlin                                                                           1713/III, 1718/III, 1724/III, 1731/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten (1718/III)

Erhöhung einer Vergnügungssteuer auf die Bruttoeinspielergebnisse bei Gewinn-

spielgeräten an allen Aufstellorten (1713/III)

Jugendschutz in Spielsalons und gleich gearteten Unternehmen (1724/III)

Vergnügungsstättengesetz/-verordnung (Drs.-Nr. 1731/III)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2010 folgende  Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen:

 

a) (Drucksache Nr. 1718/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung – durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten – unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können.

Gleichzeitig wird um Prüfung ersucht, inwieweit bereits erteilte Genehmigungen, die noch nicht eine solche Vorrichtung aufweisen, rückwirkend entzogen werden können bzw. eine Nachrüstung gefordert werden kann.

 

b) (Drucksache Nr. 1724/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, durch Einflussnahme auf die Betreiber sicherzustellen, dass der Spielbetrieb in Spielhallen und gleichartigen Unternehmen vom Betreiber ständig beaufsichtigt und die Ordnung im Betrieb jederzeit aufrechterhalten wird.

 

Dazu gehören folgende Maßnahmen die vom Betreiber unter Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet werden müssen:
 

·         Die Antragsteller zur Einrichtung von Spielsalons bzw. alle Spielstätten erhalten vor Bewilligung der Lizenz die Auflage, dass Aufsichtspersonen ständig anwesend sein müssen, die vom Betreiber im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JugSchG) geschult worden sind.

·         Zusätzlich muss eine Videoüberwachung (sichtbarer Hinweis durch den Betreiber) installiert sein, da andernfalls die Einhaltung der Vorgaben des JugSchuG nicht hinreichend gewährleistet ist (Verwaltungsgericht Stuttgart Az: 10K 1340/04).

 

 

 

c) (Drucksache Nr. 1731/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin für den Erlass einer/s

Vergnügungsstättengesetzes/-verordnung einzusetzen, das/die eine planungsrechtliche Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen/Spielotheken im Bezirk Mitte ermöglicht.

 

d) (Drucksache Nr. 1713/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und dem

Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Besteuerung von Geldgewinngeräten ein einheitlicher Steuersatz von mindestens 20 % auf die Bruttoeinspielergebnisse bei Gewinnspielgeräten an allen Aufstellorten erhoben wird.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu a) – c):

 

Dem Abgeordnetenhaus liegen drei gemeinsame Anträge der SPD- und der Linksfraktion vor:

 

1. „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen (I):

Bundesratsinitiativen zur Verschärfung der Spielverordnung und der Baunutzungsverordnung“

 

Der Antrag ist dem Schlussbericht zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Es wird gefordert, die Spielverordnung (SpielV) drastisch zu verschärfen. Insbesondere wird über diese Bundesratsinitiative gefordert folgende Punkte neu zu regeln:

 

-          Erhöhung der notwendigen Quadratmeterzahl pro Geldspielgerät

-          Reduzierung des maximal möglichen Spielverlusts pro Stunde und Automat

-          Senkung der maximalen Gewinnmöglichkeit pro Stunde und Automat

-          Abschaffung von Autostarttasten und Punktspeichern

-          Untersagung der Umwandlung von Spieleinsätzen und –gewinnen in Punkte

-          Aufnahme der Verpflichtung zum Hinweis auf Risiken regelmäßigen Spielens

-          Gaststätten nur noch als Aufstellort, sofern es sich um Vollgaststätten handelt

-          Untersagung der Aufstellung von Spielautomaten in Wettannahmestellen

 

Mit der zweiten Bundesratsinitiative soll eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erreicht werden. Ziel ist die klare Definition der Nutzungsart „Spielhalle“, die Unzulässigkeit von Spielhallen bereits aus rein städtebaulichen Gründen möglich zu machen.

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.

 

 

 

 

 

2. „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht (II):

Spielhallengesetz für Berlin

 

Der Antrag ist dem Schlussbericht zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Der Senat wird hierin aufgefordert, zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Spielsucht den Entwurf für ein Berliner Spielhallengesetz zu erarbeiten.

Insbesondere sollen folgende Punkte geregelt werden:

 

-          Begrenzung der Anzahl der Spielhallen in einzelnen Stadtquartieren

-          Verbot von Mehrfachkonzessionen

-          Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen

-          Erweiterte Kontrollpflichten des Betreibers

-          Verbesserung des technischen Spielschutzes

-          Eingeschränkte Öffnungszeiten

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.03.2011 über die Umsetzung zu berichten.

 

 

3. „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht (III):

Spielsucht vorbeugen, Prävention ausbauen“

 

Der Antrag ist dem Schlussbericht zur Kenntnisnahme  beigefügt.

 

Der Senat wird hierin aufgefordert, „im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Spielsucht in Zusammenarbeit mit den Bezirken die Präventionsarbeit zur Verhinderung von Spielsucht auszubauen und um Präventionsprojekte und –kampagnen zu ergänzen.“

Hierbei soll besonderes Augenmerk auf die Aufklärung Jugendlicher gelegt werden.

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.03.2011 über die Umsetzung zu berichten.

 

 

Zu d):

 

Zur Drucksache 1713/III wird berichtet, dass mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 15.12.2010 der § 5 des Vergnügungssteuergesetzes wie folgt geändert wurde:

 

1. „Die Steuer für den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Aufwand beträgt pro Spielautomat

und angefangenem Kalendermonat für Spielautomaten mit manipulationssicherem Zählwerk mit Geldgewinnmöglichkeit 20 v. H. des Einspielergebnisses.“

 

2. „Für Spielautomaten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird

oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, beträgt die Steuer für den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Aufwand je Spielautomat und angefangenem Kalendermonat 40 v. H. des Einspielergebnisses.“

 

Das Gesetz ist am 01.01.2011 in Kraft getreten.

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
 

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

keine

 

 

 

Berlin, den 22. Februar 2011

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                        Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 
 

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