Drucksache - 1702/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport 2 3700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1702/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
JAM – Gute Arbeit unserer bezirklichen freien Träger der Jugendberufshilfe
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1702/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsame Projekte von Jugendhilfe und Jobcenter für besonders benachteiligte Jugendliche mit anerkannten bezirklichen Trägern der Jugendhilfe umzusetzen und im Rahmen der Trägervertretung eine Sondersitzung des Gremiums zu verlangen und zu Vereinbarungen zu kommen, die ein geeignetes Verfahren zur Berücksichtigung von kommunalen Interessen bei der Vergabe von Maßnahmen berücksichtigt. Weiterhin soll….darauf gedrungen werden, dass bei neuen Abstimmungen über die Zusammenarbeit von Jobcentern und den Bezirken es zu Verwaltungsvereinbarungen kommt. Diese sollten eine Kombination von kommunalen Mitteln (SGB VIII) und Mitteln des Jobcenters (SGB II) enthalten und die Vergabe nach den Regelungen der Jugendhilfe ermöglichen.“
Das Bezirksamt hat am 07.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:
Am 2. Juli 2010 fand eine Sondersitzung der Trägervertretung des JobCenters Berlin Mitte statt. Auf dieser Sitzung wurde u.a. über verschiedene Beschlussvorlagen der Vertreter/innen des Bezirksamtes Mitte entschieden, die auf die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt Mitte und dem Jobcenter zur Ausgestaltung des Übergangs junger Menschen von der Schule in Ausbildung und Beruf abzielten. Ein Antrag beinhaltete die Fortführung des Projektes „Jugend aktiv in Mitte“ (JAM) im Umfang der in der Ausschreibung vorgesehenen 140 Maßnahmen mit den im Bildungsverbund zusammengeschlossenen Trägern, da der Träger, der im Rahmen der Ausschreibung den Zuschlag erhielt, nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllte. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Wegen der Dringlichkeit verabredete die Trägervertretung, auf eine Neuausschreibung zu verzichten und beauftragte das JobCenter, den Zweitplatzierten der Ausschreibung mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen. Daraufhin übernahm die Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen e.V. (GFBM) in Kooperation mit Arbeit & Bildung e.V. die Realisierung der Maßnahmen. Unter der Bezeichnung „Orientieren-Lernen-Erleben“ (OLE) erfolgte am 16. August 2010 der Maßnahmebeginn. Mit einigen der bisherigen Träger des Verbundes zur Durchführung des Projektes JAM wurde eine Zusammenarbeit bei der Maßnahmerealisierung vereinbart. Mit Stand vom 26. August 2010 waren 17 junge Menschen den Trägern zugewiesen worden. Es wird angestrebt, bis Dezember 2010 alle Maßnahmeplätze zu vergeben. Seitens des Jugendamtes Mitte ist den Trägern in Anlehnung an die bisherige Praxis bei JAM Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe nach § 30 SGB VIII für 70 junge Menschen bei Vorliegen der entsprechenden individuellen Voraussetzungen in Aussicht gestellt worden.
Die Trägervertretung hat am 2. Juli 2010 ebenfalls die Fortsetzung der Maßnahmen der Aktivierenden Beruflichen Orientierung (ABO) beschlossen.
Im Rahmen der Sondersitzung der Trägervertretung wurde auch der Beschluss gefasst, eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem JobCenter Berlin Mitte und dem Jugendamt des Bezirkes Mitte abzuschließen. Darin sollen wichitge Grundsätze der weiteren Zusammenarbeit vereinbart werden, um noch besser als bisher junge Menschen beim Schritt in das Berufsleben zu unterstützen. In dieser Kooperationsvereinbarung soll auch der zukünftige Einsatz von Fallmanager/innen des JobCenters Berlin Mitte in den Jugendberatungshäusern des Bezirkes verbindlich geregelt werden. Die Gespräche über die Kooperationsvereinbarung werden im September 2010 aufgenommen. Dabei sind die durch die gesetzlichen Neuregelungen bevorstehenden Strukturveränderungen des JobCenters zu berücksichtigen. Dem Jugendhilfeausschuss wird über den Stand der Gespräche unaufgefordert berichtet.
Rechtsgrundlage: §13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 7. September 2010
Dr: Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadtätin für Jugend, Schule und Sport
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