Drucksache - 1701/III  

 
 
Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirkes Mitte als Fachplan der BEP 2004 (Bereichsentwicklungsplanung)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
21.06.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Entscheidung
30.06.2010 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.08.2010 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
22.09.2010 
52. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
27.10.2010 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.05.2010
Anlage 1c - Fassung
Anlage 2 - Plan
Anlage 3 - Bestand Mitte
Anlage 4 - Bestand Tiergarten 1
Anlage 5 - Bestand Tiergarten 2
Anlage 6 - Bestand Wedding 1
Anlage 7 - Bestand Wedding 2
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.11.2010
3. Version vom 19.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                    1701 / III

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirkes Mitte als Fachplan der BEP 2004 (Bereichsentwicklungsplanung).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Bezirkes Mitte sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage:

 

 

A Begründung

 

Der Beschluss (Nr. 810 vom 08.06.2004) zur Bereichsentwicklungsplanung BEP beinhaltete die Erstellung von sektoralen Fachplänen als verwaltungsinterne verbindliche Planung.

Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll für den Bezirk Mitte die planerische Grundlage zur Gewährleistung einer ausgewogenen und differenzierten Versorgungsstruktur und für den Einzelhandel geschaffen werden. Es beinhaltet darüber hinaus klare Ansiedlungsregeln für Investoren und für Grundstückseigentümer. In Ergänzung zur gesamtstädtischen Zentrenplanung kommt dem bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine wichtige Funktion für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung zu.

Das bezirkliche Konzept baut insofern auf den durch die gemeinsame Landesentwicklungsplanung, den Flächennutzungsplan und durch den Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 für Berlin und für die zentralen Versorgungsbereiche formulierten Rahmenbedingungen, Strategien und Handlungsempfehlungen auf und konkretisiert diese für den Bezirk Mitte.

Insbesondere erfolgt durch das Konzept eine Bewertung der Nahversorgungssituation im Bezirk (Angebot/Nachfrage), eine räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, eine Ergänzung des bestehenden Zentrengefüges um Nahversorgungszentren und die Darstellung von Möglichkeiten zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch bezirkliche Planungen und bezirkliches Verwaltungshandeln.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient dabei als wichtige Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche über das mit den Novellen von 2004 und 2007 erweiterte Instrumentarium des Baugesetzbuches (BauGB).

 

Die Ziele des Konzeptes sind also:

·        Sicherstellung einer ausgewogenen und differenzierten Versorgungsstruktur

·        Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung

·        Stabilisierung der bestehenden Stadtzentren

·        Schaffung einer Handlungsgrundlage für Standortentscheidungen und planerische Steuerungsprozesse

·        Konkretisierung der landesplanerischen Rahmensetzungen

Entsprechend der in den Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Einzelhandel) formulierten Vorgaben ist das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept als sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, soweit sie mit den Nachbarbezirken abgestimmt ist und den Vorgaben des StEP Zentren 2020 entspricht. Des Weiteren ist das Konzept bei der Festsetzung der zentralen Versorgungsbereiche in Bebauungsplänen zu berücksichtigen und kann zur Geltendmachung schädlicher Auswirkungen auf diese Bereiche (§2 Abs. 2 und § 34 Abs. 3 BauGB) maßgeblich herangezogen werden.

Das Zentrenkonzept besteht aus den folgenden Teilen:

·         Darstellung und Bewertung der Nahversorgungssituation

·         Ergänzung der durch den Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 definierten Zentrenstruktur durch Ortsteilzentren und Nahversorgungszentren

·         Räumliche Abgrenzung der Zentren

·         Darstellung der nahversorgungsrelevanten Einzugsbereiche der Zentren

·        „Ansiedlungsregeln“ für die Neuansiedlung von Einzelhandelsflächen innerhalb und außerhalb der Zentren

Zusätzlich werden Empfehlungen und Hinweise gegeben, wie die Inhalte und Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Rahmen bezirklicher Planungen umgesetzt werden können.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Einzelhandel)

Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (AV Zentrenkonzepte)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

b)     Personalwirtschaftliche Ausgaben:

Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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