Drucksache - 1680/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1680 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Entfristung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ordnungsamtes (II)
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen: (Drucksache Nr. 1680/III)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und den Fraktionen im Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass eine grundsätzliche Entfristung der Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes erfolgt und die befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.
Das Bezirksamt hat am 22.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die vom Bezirksamt um Zustimmung zur Entfristung der Arbeitsverträge gebetene Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 04. November 2010 , im Bezirksamt eingegangen am 08.November 2010, abschließend entschieden, der unbefristeten Übernahme von lediglich zwei Dienstkräften der Parkraumüberwachung mit Zeitvertrag zuzustimmen. Von den ehemals 18 Dienstkräften mit Zeitvertrag haben sich zwischenzeitlich wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit 10 Mitarbeiter/innen erfolgreich um andere Tätigkeiten außerhalb des Bezirksamtes Mitte beworben, vier Dienstkräfte konnten nach erfolgreichem Auswahlverfahren und absolviertem Lehrgang in den Allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Mitte übernommen werden. Zwei der befristet beschäftigten Dienstkräfte hatten sich erfolgreich durch Spruch des Arbeitsgerichts Berlin im Wege eines Rechtsstreits eine dauerhafte Weiterbeschäftigung erstritten. Die verbliebenen zwei Mitarbeiter/innen wurden unverzüglich vom zuständigen Bezirksamtsmitglied in einem persönlichen Gespräch im Beisein der Personalvertretung am 12.November unterrichtet. Die Entfristung dieser Verträge ist erfolgt.
Rechtsgrundlage:
§ 13 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 22. Februar 2011
Dr. Christian Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
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