Drucksache - 1674/III  

 
 
Betreff: Musterjugendamt nach den unterschiedlichen bezirklichen Gegebenheiten gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.05.2010
2. Beschluss vom 20.05.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                      .09.2010

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                   2 3700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                   Drucksache Nr. 1674/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

über

 

 

Musterjugendamt nach den unterschiedlichen bezirklichen Gegebenheiten gestalten

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 „dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Finanzen dafür einzusetzen, dass aufgrund unterschiedlicher Sozialindikatoren der Bezirke, diese in eine eigenständige Personalausstattungsberechnung einfließen.“

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  14.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Das Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ hat zum Ziel, fachlich begründete Standards für die Ausstattung der Berliner Jugendämter zu entwickeln.

Die mit der Bearbeitung des Projektes beauftragte Firma Steria Mummert Consulting AG (SMC) legte im Sommer 2009 einen Bericht vor. Eine abschließende Bewertung und Festlegung zum weiteren Umgang mit den Berichtsergebnissen liegt bisher nicht vor.

Die fachliche und politische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der SMC und ihren Konsequenzen werden z.Z. sowohl in und zwischen den Bezirken als auch zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken geführt. Vertreter/innen des Bezirkes Mitte nehmen an diesen Gesprächen teil. 

 

Ausgehend von der Aufgabenstellung für das Projekt sind gegenwärtig insbesondere zwei Themenstellungen in der fachpolitischen Diskussion. Beide Themen sind eng mit der Frage der Berücksichtigung bezirklicher Spezifika verbunden.

 

 

Zum einen muss ein „Musterjugendamt“ trotz des Ziels der Schaffung einheitlicher Ämterstrukturen bezirkliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Ausge-staltung der Aufgabenwahrnehmung und für die Organisationsstruktur beinhalten.

 

Zum anderen müssen bezirkliche Besonderheiten, wie z.B. soziale Belastungsfaktoren, auch bei der Personalbemessung berücksichtigt werden. In diesem Sinne wird in der von den für Jugend zuständigen Bezirksstadträt/innen verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung (Februar 2010) von „Mindeststandards zum Personalvolumen und seiner fortschreibungsfähigen Bemessung“ ausgegangen.

 

Dies wurde durch die „10 Forderungen der Berliner Bezirke für ein nachhaltiges Personalkonzept, für leistungsstarke und bürgerorientierte Bezirksämter“, die auf dem

3. Bezirkskongress am 16. Juni 2010 beschlossen wurden, bestätigt.

Danach sind wesentliche Forderungen eine Finanzierung der Aufgaben auf der Basis der erbrachten Leistungen in Verbindung mit fachlichen Mindeststandards. 

 

Gerade bezüglich der Personalbemessung gibt es nach wie vor viele Fragen. U. a. geht es darum, inwieweit die Kosten- und Leistungsrechnung, die den Überlegungen von SMC zugrunde gelegt wurde, eine ausreichende und qualifizierte Datenbasis für die aus der Untersuchung abgeleiteten Ergebnisse darstellt.

 

Durch die hohen sozialen Belastungen junger Menschen in unserem Bezirk Mitte ist es Ziel des Jugendamtes, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien Zugang zu den Förder-, Unterstützer- und Hilfestrukturen zu ermöglichen. Dies setzt eine sozialräumliche Struktur entsprechend den fachlich  begründeten bezirklichen Erfordernisse ebenso voraus wie die bedarfsgerechte Personalbemessung der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Weil ein berlinweites Bemessungsmodell fehlt, haben sich die bezirklichen Strukturen und Ausstattungen unterschiedlich entwickelt. Die sozialräumlichen Bedarfe des Jugendamtes des Bezirkes Mitte werden gegenwärtig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt. Diese sind jedoch bislang nicht in eine berlinweite Bemessung eingeflossen. Die Studie von SMC hat einen Mehrbedarf von 10% für die Regionalen Sozialen Dienste des Bezirkes ermittelt.

 

Die Gespräche auf politischer und fachlicher Ebene zur Einschätzung der Ergebnisse von SMC dauern an. Dieser Prozess steht in einem engen Zusammenhang mit den politischen Bemühungen um ein nachhaltiges Personalbedarfskonzept für

leistungsfähige und bürgerorientierte Bezirksämter.

So geht es u. a. um die Festlegung von Zielzahlen für die Personalausstattung der Bezirke für die ihnen zugewiesenen Aufgaben und auch um die Gewährleistung des Rechtes der Bezirke, über Organisation und Struktur ihrer Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung zu entscheiden. Die konstruktive Auseinandersetzung mit der Studie von SMC kann nicht losgelöst von diesem Prozess erfolgen.

 

Über die weiteren Ergebnisse der Gespräche wird das Bezirksamt unaufgefordert berichten.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

 

 

Berlin, den 14.09.2010

 

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 

 
 

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