Drucksache - 1674/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport 2 3700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1674/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Musterjugendamt nach den unterschiedlichen bezirklichen Gegebenheiten gestalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 „dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie für Finanzen dafür einzusetzen, dass aufgrund unterschiedlicher Sozialindikatoren der Bezirke, diese in eine eigenständige Personalausstattungsberechnung einfließen.“
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
Das Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ hat zum Ziel, fachlich begründete Standards für die Ausstattung der Berliner Jugendämter zu entwickeln. Die mit der Bearbeitung des Projektes beauftragte Firma Steria Mummert Consulting AG (SMC) legte im Sommer 2009 einen Bericht vor. Eine abschließende Bewertung und Festlegung zum weiteren Umgang mit den Berichtsergebnissen liegt bisher nicht vor. Die fachliche und politische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der SMC und ihren Konsequenzen werden z.Z. sowohl in und zwischen den Bezirken als auch zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken geführt. Vertreter/innen des Bezirkes Mitte nehmen an diesen Gesprächen teil.
Ausgehend von der Aufgabenstellung für das Projekt sind gegenwärtig insbesondere zwei Themenstellungen in der fachpolitischen Diskussion. Beide Themen sind eng mit der Frage der Berücksichtigung bezirklicher Spezifika verbunden.
Zum einen muss ein „Musterjugendamt“ trotz des Ziels der Schaffung einheitlicher Ämterstrukturen bezirkliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Ausge-staltung der Aufgabenwahrnehmung und für die Organisationsstruktur beinhalten.
Zum anderen müssen bezirkliche Besonderheiten, wie z.B. soziale Belastungsfaktoren, auch bei der Personalbemessung berücksichtigt werden. In diesem Sinne wird in der von den für Jugend zuständigen Bezirksstadträt/innen verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung (Februar 2010) von „Mindeststandards zum Personalvolumen und seiner fortschreibungsfähigen Bemessung“ ausgegangen.
Dies wurde durch die „10 Forderungen der Berliner Bezirke für ein nachhaltiges Personalkonzept, für leistungsstarke und bürgerorientierte Bezirksämter“, die auf dem 3. Bezirkskongress am 16. Juni 2010 beschlossen wurden, bestätigt. Danach sind wesentliche Forderungen eine Finanzierung der Aufgaben auf der Basis der erbrachten Leistungen in Verbindung mit fachlichen Mindeststandards.
Gerade bezüglich der Personalbemessung gibt es nach wie vor viele Fragen. U. a. geht es darum, inwieweit die Kosten- und Leistungsrechnung, die den Überlegungen von SMC zugrunde gelegt wurde, eine ausreichende und qualifizierte Datenbasis für die aus der Untersuchung abgeleiteten Ergebnisse darstellt.
Durch die hohen sozialen Belastungen junger Menschen in unserem Bezirk Mitte ist es Ziel des Jugendamtes, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien Zugang zu den Förder-, Unterstützer- und Hilfestrukturen zu ermöglichen. Dies setzt eine sozialräumliche Struktur entsprechend den fachlich begründeten bezirklichen Erfordernisse ebenso voraus wie die bedarfsgerechte Personalbemessung der öffentlichen Jugendhilfe.
Weil ein berlinweites Bemessungsmodell fehlt, haben sich die bezirklichen Strukturen und Ausstattungen unterschiedlich entwickelt. Die sozialräumlichen Bedarfe des Jugendamtes des Bezirkes Mitte werden gegenwärtig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt. Diese sind jedoch bislang nicht in eine berlinweite Bemessung eingeflossen. Die Studie von SMC hat einen Mehrbedarf von 10% für die Regionalen Sozialen Dienste des Bezirkes ermittelt.
Die Gespräche auf politischer und fachlicher Ebene zur Einschätzung der Ergebnisse von SMC dauern an. Dieser Prozess steht in einem engen Zusammenhang mit den politischen Bemühungen um ein nachhaltiges Personalbedarfskonzept für leistungsfähige und bürgerorientierte Bezirksämter. So geht es u. a. um die Festlegung von Zielzahlen für die Personalausstattung der Bezirke für die ihnen zugewiesenen Aufgaben und auch um die Gewährleistung des Rechtes der Bezirke, über Organisation und Struktur ihrer Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung zu entscheiden. Die konstruktive Auseinandersetzung mit der Studie von SMC kann nicht losgelöst von diesem Prozess erfolgen.
Über die weiteren Ergebnisse der Gespräche wird das Bezirksamt unaufgefordert berichten.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 14.09.2010
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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