Drucksache - 1670/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 1670/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über „Aktualisiertes Personalentwicklungskonzept“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1670/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen einer Berichterstattung zur Personalplanung darzustellen, welche Personalentwicklung im Bezirk Mitte bis Ende 2012/13 zu erwarten ist. Dabei soll dargelegt werden, in welchen Bereichen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung der Finanzsituation des Bezirks, Außeneinstellungen erforderlich sind. Der BVV ist bis zum September 2010 zu berichten.“
Das Bezirksamt hat am 06.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In seiner Sitzung am 14.06.2011 hatte das Bezirksamt in dieser Angelegenheit einen ausführlichen Zwischenbericht beschlossen, der von der Bezirksverordnetenversammlung am 23.06.2011 zur Kenntnis genommen wurde. Dort heißt es u. a.:
„Mit der Auflage Nr. II.A.25 zum Doppelhaushalt 2010/2011 ist der Senat vom Abgeordnetenhaus aufgefordert worden, bis zum 1. April 2011 für die Ressorts und Bezirke eine Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts in Zusammenarbeit mit den Senats- und Bezirksverwaltungen vorzulegen, das verbindliche Zielzahlen und Einstellungskorridore für die gesamte unmittelbare Landesverwaltung festlegt.
Die Bezirksämter haben auf ihrem 3. Bezirkskongress am 16.06.2010 (...) „Eckpunkte eines nachhaltigen Personalbedarfskonzeptes für leistungsfähige und bürgerorientierte Bezirksämter“ beschlossen und den Senat aufgefordert, auf der Basis dieser Eckpunkte gemeinsam mit den Bezirken die Umsetzung zu erarbeiten:
(...)
Die Verhandlungen des Senats mit den Bezirken über ein aufgabenorientiertes Personalbedarfskonzept sind jedoch in Vorbereitung der Globalsummenzuweisung zum Doppelhaushalt 2012/13 gescheitert.
(...)
Für den Bezirk Mitte zu beachten ist darüber hinaus, dass das Abgeordnetenhaus die viel zu geringen Außeneinstellungsmöglichkeiten zusätzlich in Abhängigkeit der relativen Personalausstattungen zwischen den Bezirken neu regeln möchte. Grundlage hierfür ist der im Frühjahr 2010 vorgelegte Bericht zum Personalbestand der Bezirke (Rote Nr. Bez 0087C). Da der Bezirk Mitte nach diesem Bericht einen über dem Durchschnitt liegenden Personalbestand (auch nach Bereinigung durch Sondertatbestände) hat, ist mit zusätzlichen Einschränkungen zu rechnen. Das Abgeordnetenhaus beabsichtigt, bis Jahresende 2011 hierzu Beschlüsse zu fassen.
(...)“
Wie bekannt ist, mündete der zum damaligen Zeitpunkt beschriebene Sachstand letztlich in den vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 12.09.2012 zur Kenntnis genommenen Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen über den „Vergleich des Personalbestands der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt - Bericht über die AG Personalausstattung der Bezirke“. Im Ergebnis des Personalausstattungsvergleichs hat der Bezirk Mitte bis zum Ende dieser Legislaturperiode somit insgesamt 223,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) abzubauen. Damit nun alle bisherigen Einschränkungen für die Einstellung von Personal und für die Übernahme von Auszubildenden wegfallen konnten, war es erforderlich, ein Personalabbaukonzept zu erarbeiten und eine entsprechende Zielvereinbarung mit dem Senat abzuschließen, die dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden musste. Hierüber ist die Bezirksverordnetenversammlung umfangreich informiert worden, am 23.05.2013 hat sie die Vorlage zur „Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VzÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2016“ (Drs. Nr. 0884/IV) beschlossen. Damit stehen nunmehr für alle Organisationseinheiten Personalzielzahlen 2016 fest, die unter Berücksichtigung des momentanen Personalbestandes, der Vorgaben zum VzÄ-Abbau und der altersbedingten Fluktuation auch die künftigen Möglichkeiten von Neu-/Außeneinstellungen festlegen.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den . .2013
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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