Drucksache - 1644/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport - 2 3700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1644/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Havariemaßnahmen für Schüler/innen und Personal im Schulgebäude Lützowstraße 83-85 (DS-Nr. 1644/III) Schulstandort Lützowstraße (DS-Nr. 1645/III)
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 17.06.2010 das Bezirksamt u. a. ersucht, nach ersten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Schulgebäude Lützowstraße 83-85 "...langjährig bestehende bauliche und hygienische Missstände" an dem Standort "sofort zu erfassen und umgehend zu beseitigen."
Der BVV wurde in ihrer Sitzung am 18.11.2010 ein Zwischenbericht zur Kenntnis gegeben und angekündigt, sie "über den Fortgang der Maßnahmen..." weiter unaufgefordert zu informieren.
Ebenso wurde die BVV in ihrer Sitzung vom 23.06.2011 mit einem Zwischenbericht über die fortlaufenden Maßnahmen unterrichtet.
Unter diesem Bezug hat das Bezirksamt am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
1. Die zuständige SE GDM hat bestätigt, dass die bauliche Sicherung und Entwicklung der Schule in umfangreichem Maße erforderlich ist. Im Vorgriff auf eine notwendige Gesamtsanierung des Schulstandortes werden auftretende Einzelschäden im erforderlichen Umfang behoben. 2. Für die Turnhalle wird das beauftragte Sanierungskonzept für September 2011 erwartet. 3. Für das „Schulhaus“ wird berichtet: - Die mit Unterstützung des Jobcenters Berlin-Mitte realisierte malermäßige Instandsetzung ist abgeschlossen und verbessert in den bearbeiteten Gebäudeteilen den Gesamteindruck der Schule. Es ist zu erwarten, dass dadurch Lernmotivation und Verhalten sowie generell das Schulklima positiv beeinflusst werden.
- Schäden durch Feuchtigkeit werden gegenwärtig durch die SE GDM behoben. - In der Aula, deren Wandverkleidung schadstoffbelastet ist, wurden gängige Abdeckungen durchgeführt, um den etwaigen Austritt von Schadstoffen zu verhindern. Auch für diese Räumlichkeit wird eine Sanierungsmaßnahme erforderlich sein.
4. Fenstersanierung: Die dafür erforderliche Einordnung eines 1. Bauabschnitts (300 T€) für das SSSP-Programmjahr 2012 ist angemeldeter Bestandteil im Entwurf der bezirklichen Baumaßnahmeplanung für 2012. Diese steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unter dem Vorbehalt der für September 2011 vorgesehenen Beschlussfassung durch das Bezirksamt.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Schulstandort Lützowstraße einen Schwerpunkt baulicher Unterhaltungsmaßnahmen des Schulträgers in den nächsten Jahren bilden wird. Die konkrete Maßnahmenfolge und -dauer wird wesentlich durch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie den Erfordernissen an anderen Schulstandorten bestimmt sein. Der Schulträger steht im kooperativen Kontakt mit der Schulleitung und der Schulaufsicht und ist bemüht, die Schule bei der Realisierung ihres anspruchsvollen Bildungs- und Erziehungsauftrages umfassend zu unterstützen.
Die BVV wird über laufende Maßnahmen und deren Umsetzung unaufgefordert informiert.
Rechtsgrundlage § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben: Es ist von weiteren Ausgaben der Baulichen Unterhaltung im Rahmen der zu konkretisierenden Baumaßnahmeplanung und den zur Verfügung stehenden Mittel (3739/519 00) auszugehen. Auf die bevorstehenden Beratungen zur Haushaltsplanaufstellung wird hingewiesen.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den .09.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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