Drucksache - 1631/III  

 
 
Betreff: Projekt "Ferienschwimmen" durch Schwimmpaten fortführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.04.2010
2. Beschluss vom 22.04.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .09.2010

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                                 2 3700

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache Nr. 1631/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Projekt „Ferienschwimmen“ durch Schwimmpaten fortführen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 das „Bezirksamt ersucht, analog des erfolgreichen Patenprojektes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg das Projekt „Ferienschwimmen“ wieder aufzunehmen.

Die Teilnahme von Kindern aus finanzschwachen Familien soll durch die Übernahme der Kursgebühr von 65.-€ durch PatInnen befördert und vom Jugendgesundheitsdienst koordiniert werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben:

 

Der obligatorische Schwimmunterricht für alle Berliner Grundschüler/innern in der dritten Klasse ist für das Erlernen des Schwimmens von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus unterstützt der Bezirk alle Bemühungen, den Nichtschwimmeranteil unter Kindern und Jugendlichen weiter zu verringern, um Gefährdungen beim Baden und Schwimmen entgegen zu wirken.

 

Besondere Bedeutung haben dabei die Schwimmkurse der Berliner Bäderbetriebe in den Sommerferien. Innerhalb von drei Wochen können Kinder für einen Beitrag von 65 Euro das Schwimmen erlernen. Um die Teilnahme auch sozial schwachen Familien zu ermöglichen, haben die Berliner Bäderbetriebe vor fünf Jahren eine Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Berliner Bezirke initiiert. Danach wird, finanziert durch  Eigenmittel und mit Unterstützung von Sponsoren im Umfang von 13.000 bis 20.000 Euro, die kostenlose Teilnahme an den Schwimmkursen ermöglicht, wenn der Geldbeutel der Eltern eine Eigenfinanzierung nicht zulässt.

 

In den letzten fünf Jahren konnte in den Berliner Bezirken für ca. 1.000 Kinder eine beitragsfreie Teilnahme an den Ferienschwimmkursen der Berliner Bäderbetriebe ermöglicht werden. In diesem Jahr partizipierten davon 50 Kinder des Bezirks Mitte. Die Auswahl der Teilnahmer/innen und die Unterstützung bei der Organisation erfolgte in bewährter Weise durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der jeweils zuständigen Bezirke.

 

Für die kommenden Jahre sind die bezirklichen Anstrengungen zu intensivieren, möglichst vielen Kindern, die in sozial schwierigen Verhältnissen leben, eine Teilnahme an den Schwimmkursen der Berliner Bäderbetriebe zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Erschließung von Drittmitteln, die Gewinnung von Sponsoren und Paten als ressortübergreifende Aufgabe des Bezirksamtes.   

 

Neben dem Erlernen des Schwimmens kann so auch ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengleichheit, sozialer Teilhabe und Spaß an Spiel und Bewegung im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsförderung geleistet werden. 

 

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

 

 

Berlin, den 7. September 2010

 

 

 

Dr. Hanke                                           Schrader

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 
 

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