Drucksache - 1629/III  

 
 
Betreff: Fahrradständer für den neuen Spielplatz Ottopark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.04.2010
2. Beschluss vom 22.04.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.07.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1629/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrradständer für den neuen Spielplatz Ottopark

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2010 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1629/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, am neu ausgestalteten Spielplatz im Ottopark in ausreichender Zahl Fahrradständer (Kreuzberger Bügel) zu installieren.

 

Das Bezirksamt hat am 13.07.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Es werden ca. 10 Fahrradständer bis Ende Juli dieses Jahres am Spielplatz Ottopark bedarfs-gerecht eingebaut. Die benötigten finanziellen Mittel werden aus dem Titel für den Erhalt der Grünanlagen zur Verfügung gestellt. In der Bausumme sind dafür keine Mittel enthalten.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               Ausgaben von ca. 500,00 Euro,

                                                                                                  Kapitel 4722, Titel 52110

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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