Drucksache - 1300/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1300/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Sparen geht vor Schließen! Freie Raumkapazitäten an den Schulen, Bibliotheken und Rathäusern optimal nutzen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgende Aufforderung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1300/III):
„Das BA wird aufgefordert, anhand der Übersicht der vom BA entgeltfrei oder unter Wert überlassenen Grundstücke, Gebäude und Räume eine Auflistung zu erstellen, die folgenden Informationen beinhaltet:
- Freie Raumkapazitäten in den Schulgebäuden, Bibliotheken und Rathäusern die sich in der Nähe der jeweiligen Einrichtungen/Institutionen befinden, denen zum jetzigen Zeitpunkt Grundstücke, Gebäude und Räume entgeltfrei oder unter Wert überlassen werden. - Möglichkeiten der Unterbringung der jeweiligen Einrichtungen/Institutionen in den zur Verfügung stehenden Schulräumen, Bibliotheken und Rathäusern - Möglichkeiten der Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Grundstücke, Gebäude und Räume. - Die aus den Raumoptimierungsmaßnahmen resultierenden finanziellen Ersparnisse (nach Berücksichtigung der evtl. Umzugskosten)
Die Auflistung muss wertfrei erfolgen und alle Bereiche (LuVs) umfassen. Die Möglichkeiten der Unterbringung der Einrichtungen/Institutionen in den Schulen, Bibliotheken und Rathäusern sollen zunächst ausschließlich unter dem Aspekt der optimalen Raumnutzung erfolgen. Andere Aspekte wie pädagogische Konzepte, gegenseitige Kooperationsbereitschaft etc. sollen Gegenstand der Diskussion in den Fachausschüssen und der BVV werden. Die Auflistung soll klar und verständlich machen, wann, wo und wie viele freie Räume in den Schulen, Bibliotheken und Rathäusern zur Verfugung stehen, die von anderen Einrichtungen/Institutionen genutzt werden könnten. Die Ergebnisse müssen der BVV rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit die Bezirksverordneten diese in den bevorstehenden Entscheidungen über den Haushalt 2010/2011 berücksichtigen können.“
Das Bezirksamt hat am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordneten-
Das Bezirksamt hat der Bezirksverordnetenversammlung mit Zwischenbericht vom 14.06.2011 mitgeteilt, dass dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden kann, weil die erforderlichen ressortübergreifenden Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestätigt werden.
Das Bezirksamt unternimmt in Umsetzung des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes erhebliche Anstrengungen, die in bezirklicher Zuständigkeit befindlichen Flächenpotenziale zu optimieren, d.h. durch Verdichtung und Abgabe von Flächen einen wirtschaftlichen Umgang mit den Liegenschaften zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang kann beispielhaft mitgeteilt werden, dass Bemühungen, Flächenpotenziale in Schulen, Bibliotheken und Rathäusern für andere Nutzungen zu erschließen, bereits erfolgreich stattgefunden haben.
So konnte die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung aus der Badstraße 10 am Schulstandort der Willy-Brandt-Oberschule integriert werden. Der Mädchentreff „MÄDEA“, ebenfalls bisher am Standort Badstraße 10 tätig, bezieht gegenwärtig am Standort des Bürodienstgebäudes in der Grüntaler Straße 21, neue Räume. Damit sind wichtige Voraussetzungen für die Abgabe der Liegenschaft Badstraße 10 erfüllt.
Der von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Schulentwicklungsplan wird umgesetzt. Vorrangiges Ziel ist die schnellstmögliche Abgabe der Liegenschaften in das bezirkliche Finanzvermögen bzw. an den Liegenschaftsfonds zum Zwecke der Kostenentlastung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann mitgeteilt werden, dass für andere Nutzungen in den verbleibenden Schulgebäuden kaum noch Flächenpotenziale zur Verfügung stehen. Neben der Schülerzahlentwicklung sind dabei u.a. ursächlich bzw. zu berücksichtigen: - Die Nutzung von Schulstandorten für Einrichtungen der Jugendhilfe im Zuge der Ganztagsschulentwicklung und der verbindlichen Zusammenarbeit gemäß § 5 Schulgesetz von Berlin, - Raumanforderungen durch die Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes, - bisher nicht festgelegte Raumstandards für die Inklusion und - mögliche gesetzliche Neuregelungen für den Anspruch auf ergänzende Förderung und Betreuung für die Klassenstufen 5 und 6.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Nutzungs- bzw. Nutzeränderungen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Bürodienstgebäuden mit zeit- und kostenaufwendigen Prüfungen und Genehmigungsverfahren einhergehen, die sich u. a. aus den Erfordernissen des Brandschutzes ergeben. Notwendigen Umbaumaßnahmen sind durch die nicht ausreichend vorhandenen finanziellen und personellen bezirklichen Kapazitäten enge Grenzen gesetzt.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, diesen Bericht als Schlussbericht zu akzeptieren. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanaufstellung für 2012/13 wird dazu erneut und unaufgefordert berichtet werden.
Rechtsgrundlage: § 13 i. v. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den .09.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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