Drucksache - 1268/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf II-183 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes II-183
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.06.2009 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
06.07.2009 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 19.05.2009
Anlage Auswertung
Anlage Auswertung TÖB
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich
2. Beschlussempfehlung Stadt vom 06.07.2009
3. Beschluss vom 17.09.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Zur Kenntnis

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1268 / III

 

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf II-183 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes II-183.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan II-183 vom 23.03.2009 für je eine Teilfläche der Flurstücke 289 und 312 östlich der Ellen-Epstein-Straße und einen Abschnitt der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes II-183 vom 23.03.2009 für je eine Teilfläche der Flurstücke 289 und 312 östlich der Ellen-Epstein-Straße und einen Abschnitt der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

(siehe Anlagen)

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  • Bebauungsplanentwurf II-183
  • Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes II-183
  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes II-183 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (Entwurf)

 

 

 
 

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