Drucksache - 1263/III  

 
 
Betreff: Verbraucherschutz beim Einkauf in Mitte gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen, Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.05.2009
2. Beschluss vom 18.06.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.11.2009
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                          11.2009

Bezirksbürgermeister                                                                                               32200                         Tel.:

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1263/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Verbraucherschutz beim Einkauf in Mitte gewährleisten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1263/III):

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Lebensmittelketten und Kaufhäusern in Mitte Gespräche zu führen, um Menschen mit Sehbehinderungen und Sehschwächen zu ermöglichen, Kennzeichnungen und Beschriftungen bei abgepackten Lebensmitteln lesen zu können und ihr Kaufverhalten danach auszurichten. Eine Möglichkeit wäre, an den Einkaufswagen feste, nicht zu entfernende Ketten mit Lupen anzubringen.

 

Das Bezirksamt hat am   03.11.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes  als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bezirksbürgermeister hat sich mit Schreiben vom 17.08.09 (siehe Anlage) an Einzelhandelsketten und Kaufhäuser ( Lidl, Aldi, Netto, Plus, Norma, Kaisers, Karstadt, Kaufhof, Rossmann, Schlecker, dm) in Mitte  gewendet und um Prüfung gebeten, ob durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen von Lupen an Einkaufswagen, das Vorhalten von Vergrößerungsfolien an Regalsystemen, gut lesbare kontrastreiche Beschriftung, farblich abgestimmte Leitsysteme u.a. die Einkaufssituation für Menschen mit Sehbehinderung zu verbessern ist, im Sinne einer zielorientierten Ausrichtung des Kaufverhaltens.

In den dm-Drogeriemärkten gibt es bereits an den Einkaufswagen Lupen, in einigen Kaiser`s Märkten werden Vergrößerungsfolien zur besseren Erkennbarkeit von Inhaltsangaben vorgehalten.  Lidl, Kaiser`s und Aldi teilten mit, dass sie sich des Themas auf Grund der gesellschaftlichen Relevanz verstärkt annehmen werden.

Der Kaufhof bietet einen Einkaufs-Begleitservice für blinde Menschen an.

Die Aktion „Berlin barrierefrei“, an der sich auch in Berlin Mitte zahlreiche Einrichtungen beteiligen, zählt zu den Grundkriterien „Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung“.

Mitarbeiter/innen von albatros e.V., die zur Zeit im Bezirk Mitte Einrichtungen vermessen und die Daten in die Datenbank „mobidat“ einpflegen, agieren vor Ort als zuverlässige Multiplikatoren mit Empfehlungen für die Mitwirkung an der Aktion „Berlin barrierefrei“.

Die Umsetzung des Ersuchens der BVV an das Bezirksamt, sich für Menschen mit Sehbehinderung und Sehschwächen im Rahmen der Gewährleistung des Verbraucherschutzes einzusetzen, wird auch weiterhin inklusiver Bestandteil bei der Fortführung der Aktion „Berlin barrierefrei“ in Mitte sein. Die Mitglieder des Behindertenbeirates und die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung stehen mit ihren Erfahrungen allen Einrichtungen des Bezirkes beratend zur Verfügung.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 03.11.2009

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                     

 

 
 

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