Drucksache - 1263/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin 11.2009 Bezirksbürgermeister 32200 Tel.: Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 1263/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Verbraucherschutz beim
Einkauf in Mitte gewährleisten Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2009 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1263/III): Das Bezirksamt wird ersucht,
mit Lebensmittelketten und Kaufhäusern in Mitte Gespräche zu führen, um
Menschen mit Sehbehinderungen und Sehschwächen zu ermöglichen, Kennzeichnungen
und Beschriftungen bei abgepackten Lebensmitteln lesen zu können und ihr
Kaufverhalten danach auszurichten. Eine Möglichkeit wäre, an den Einkaufswagen
feste, nicht zu entfernende Ketten mit Lupen anzubringen. Das Bezirksamt hat am 03.11.2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Der Bezirksbürgermeister hat
sich mit Schreiben vom 17.08.09 (siehe Anlage) an Einzelhandelsketten und
Kaufhäuser ( Lidl, Aldi, Netto, Plus, Norma, Kaisers, Karstadt, Kaufhof,
Rossmann, Schlecker, dm) in Mitte
gewendet und um Prüfung gebeten, ob durch geeignete Maßnahmen, wie z.B.
das Anbringen von Lupen an Einkaufswagen, das Vorhalten von Vergrößerungsfolien
an Regalsystemen, gut lesbare kontrastreiche Beschriftung, farblich abgestimmte
Leitsysteme u.a. die Einkaufssituation für Menschen mit Sehbehinderung zu
verbessern ist, im Sinne einer zielorientierten Ausrichtung des Kaufverhaltens. In den dm-Drogeriemärkten
gibt es bereits an den Einkaufswagen Lupen, in einigen Kaiser`s Märkten werden
Vergrößerungsfolien zur besseren Erkennbarkeit von Inhaltsangaben
vorgehalten. Lidl, Kaiser`s und
Aldi teilten mit, dass sie sich des Themas auf Grund der gesellschaftlichen Relevanz
verstärkt annehmen werden. Der Kaufhof bietet einen
Einkaufs-Begleitservice für blinde Menschen an. Die Aktion „Berlin
barrierefrei“, an der sich auch in Berlin Mitte zahlreiche Einrichtungen
beteiligen, zählt zu den Grundkriterien „Orientierungsmöglichkeiten für seh-
und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle
Menschen mit Behinderung“. Mitarbeiter/innen von
albatros e.V., die zur Zeit im Bezirk Mitte Einrichtungen vermessen und die
Daten in die Datenbank „mobidat“ einpflegen, agieren vor Ort als zuverlässige
Multiplikatoren mit Empfehlungen für die Mitwirkung an der Aktion „Berlin
barrierefrei“. Die Umsetzung des Ersuchens
der BVV an das Bezirksamt, sich für Menschen mit Sehbehinderung und
Sehschwächen im Rahmen der Gewährleistung des Verbraucherschutzes einzusetzen,
wird auch weiterhin inklusiver Bestandteil bei der Fortführung der Aktion
„Berlin barrierefrei“ in Mitte sein. Die Mitglieder des Behindertenbeirates und
die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung stehen mit ihren
Erfahrungen allen Einrichtungen des Bezirkes beratend zur Verfügung. Rechtsgrundlage: § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den 03.11.2009 Dr. Christian Hanke Bezirksbürgermeister |
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