Drucksache - 1259/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird ersucht, die
Aufstellung von Heizpilzen im Bezirk Mitte grundsätzlich zu genehmigen. Die üblichen
Auflagen bzgl. der Nutzung des Straßenlandes und der Behinderung der Gehwege
sind selbstverständlich von den Betreibern zu beachten und die Verstoße gegen
die Auflagen von den entsprechenden Stellen des BA zu ahnden. Begründung: In Berlin wurden 20
Millionen Tonnen CO2 verbraucht (lt. Statistischem Bundesamt Bericht 2007) Bei
der Annahme, daß die 8.733 Tonnen nur den Heizpilzen zuzurechen wären, würden
diese am Gesamtverbrauch einen Anteil von 0,043 % einnehmen. Die Aufstellung von
Heizpilzen ermöglicht den gastronomischen Einrichtungen auch in den kälteren Jahreszeiten
größere Zahlen von Gästen zu gewinnen. Dies trägt zur Attraktivität der Stadt
bei, verbessert die Einnahmen der gastronomischen Einrichtungen und folglich
erhöht die Steuereinnahmen des Staates. Angesichts des niedrigen Anteils der
Heizpilze an Gesamtverbrauch von CO2 ist ein vorteilsfreier Umgang mit dem
Thema durchaus angebracht |
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