Drucksache - 1241/III
Text liegt vor
Abt. Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1241 / III
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über
Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Straße Am Nordhafen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Straßenentwässerung der Straße Am Nordhafen wird beitragspflichtig erneuert.
A) Begründung: Es ist u.a. erforderlich, den Mischwasserkanal in der Straße Am Nordhafen von DN 240 bis 380 auf DN 300 bis DN 500 zu erweitern. Dazu muss der vorhandene Mischwasserkanal in offener Bauweise abgebrochen und in größerer Nennweite in gleicher Trasse wieder eingebaut werden. Einige Schächte werden neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt.
B) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 571.400 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 158.000 Euro ergibt, davon sind 65% = 102.000 Euro umlagefähig. Einnahmen: Kassenwirksam werden voraussichtlich 95.400 Euro, da zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.
Berlin, den ..........................
Dr. HankeGothe BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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