Drucksache - 1240/III
Text liegt vor
Abt. Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1240 / III
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über
Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Sellerstraße
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Straßenentwässerung der Sellerstraße wird beitragspflichtig erneuert.
A) Begründung: Es ist u.a. erforderlich, die Mischwasserkanäle in der Sellerstraße von DN 390 bis 480 auf DN 500 bis DN 600 zu erweitern. Die bestehenden Mischwasserkanäle werden teilweise in einem grabenlosen Verfahren durch einen Kanal größerer Nennweite ersetzt, teilweise in offener Bauweise abgebrochen und in gleicher Trasse durch einen Kanal größerer Nennweite ersetzt. Dazu ist es erforderlich, einige Einstiegsschächte neu einzubauen bzw. zu ersetzen.
B) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 1.025.000 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 214.500 Euro ergibt, davon sind 45% = 96.500 Euro umlagefähig. Einnahmen: Kassenwirksam werden voraussichtlich 73.000 Euro, da drei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.
Berlin, den ..........................
Dr. HankeGothe BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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