Drucksache - 1239/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Müllerstraße von Fenn- bis Lindower Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
16.06.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 15.05.2009
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung Umweltausschuss vom 16.06.2009
3. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Text liegt vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1239 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung in der Müllerstraße von Fenn- bis Lindower Straße

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Straßenentwässerung der Müllerstraße von Fenn- bis Lindower Straße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)  Begründung:

Die BWB (BE-Nr. 05/03-00007) haben für Teile des Gebiets Berlin IV (u.a. Wedding) eine hydraulische Berechnung durchgeführt. Es wurden mehrere Staubereiche in der Abwasserableitung bei dieser Berechnung festgestellt. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass mehrere Mischwasserkanal-Haltungen in unterschiedlichen Straßen hydraulisch erweitert werden müssen. Nur so ist sicherzustellen, dass es zu keinen überstauenden Mischwasserkanälen bei Starkregenereignissen kommt und das überstauende Mischwasser auch schnell abgeleitet werden kann.

Es ist u.a. erforderlich, die Mischwasserkanäle in der Müllerstraße von Fenn- bis Lindower Straße von DN 270 bis 350 auf DN 400 bis DN 500 zu erweitern.

Die bestehenden Mischwasserkanäle werden fast vollständig in einem grabenlosen Verfahren durch einen Kanal größerer Nennweite ersetzt, eine Haltung in offener Bauweise abgebrochen und in gleicher Trasse durch einen Kanal größerer Nennweite ersetzt. Dazu ist es erforderlich, einige Einstiegsschächte neu einzubauen bzw. zu ersetzen.


 

B)    Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung)

§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz
 

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 722.000 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 175.000 Euro ergibt, davon sind 45% = 78.000 Euro umlagefähig.
 

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich 58.000 Euro, da zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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