Drucksache - 1233/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5u sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.06.2009 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
06.07.2009 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
02.09.2009 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 21.04.2009
Anlage Auswertung
Anlage Begruendung Festsetzung
Anlage Zusammenfassende Erklärung
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Plan
2. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 02.09.2009
3. Beschluss vom 17.09.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Zur Kenntnis

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1233 / III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5u sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan I-B5u vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 10.7.2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.     Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u vom 18.10.2006 mit Deckblatt vom 10.7.2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 24.03.09

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5u

 

 

 
 

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