Drucksache - 1182/III  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 1-41VE sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-41VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.03.2009 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 25.02.2009
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Plan
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage RVO
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Zusfass Erkl
Vorlage zur Beschlussfassung Anlage Begruendung
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.03.2009
3. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Text liegt vor

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1182/III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-41VE sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-41VE.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 1-41VE vom 9.11.2007 mit Deckblatt vom 5.12.2008 für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB erneut beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-41VE vom 9.11.2007 mit Deckblatt vom 5.12.2008 für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 und Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG erneut entschieden.

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügten Abzug der Begründung zum vorhabenbezogenenBebauungsplan 1-41VE.

Die erneute Beschlussfassung ist erforderlich, weil die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-41VE im Ergebnis der rechtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Teilen zu ergänzen war.

Des weiteren wurden in den Bebauungsplan die Wohnbaufläche sowie die Fläche für Büro- und Geschäftsgebäude innerhalb des Geltungsbereiches gekennzeichnet sowie die textliche Festsetzung Nr. 6 entsprechend dem Rundschreiben von SenStadt vom 18.7.2008 aus Gründen der Rechtsklarheit redaktionell angepasst.

Die Ergänzungen beinhalten ausschließlich Klarstellungen und Berichtigungen. Abwägungsbelange sind nicht hinzu gekommen.

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

Berlin, den 17.02.2009

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

 

-          Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-42B im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Entwurf)

-          Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-42B sowie Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB

-          Planzeichnung

 

 

 

 
 

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