Drucksache - 1158/III  

 
 
Betreff: Mehr Verkehrssicherheit am Monbijouplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1158/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Mehr Verkehrssicherheit am Monbijouplatz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1158/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Monbijouplatz“ verbessert wird.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu dem o. g. BVV-Beschluss hat die Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 13.03.2009 wie folgt Stellung genommen:

 

„Die Oranienburger Straße in Berlin-Mitte ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.

Sie ist im Bereich der Haltestelle knapp 15 m breit.

In Mittellage verlaufen die Gleise der Straßenbahn ohne eigenes Gleisbett.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

 

Um die Verkehrssituation bewerten zu können, wurden am 17. und 18.2.2009 zu unterschied-lichen Tageszeiten Verkehrsbeobachtungen durchgeführt.

Weiterhin wurde eine Unfallstatistik für den Zeitraum vom 12.1.2005 bis 30.11.2008 für den ge-nannten Bereich von der Polizei eingeholt.

 

Das Querungsbedürfnis innerhalb der Beobachtungszeiträume war sehr gering. Die Fußgän-gerquerungen konnten wegen vorhandener großer Lücken im Fließverkehr ohne längere Warte-zeiten gefahrlos erfolgen.

Ein Fehlverhalten der Kraftfahrer beim Fahrgastwechsel der Straßenbahn, wie von Ihnen be-schrieben, konnte nicht beobachtet werden.

Auch die mitgeteilten Unfallzahlen der Polizei sind unauffällig. So hat es im oben erwähnten Zeit-raum insgesamt nur drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung gegeben, wobei der letzte Unfall sich im November 2007 ereignete. Zwei der drei Unfälle wurden durch Fußgänger verursacht. Kein Unfall ist in Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste an der Straßenbahn-haltestelle zu bringen.

 


                                                                        - 2 -                                                            (zu DS 1158/III)

 

 

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Ver-kehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich über-steigt.

Eine solche nach den Rechtsvorschriften geforderte besondere Gefahrenlage, vermag ich jedoch vorliegend nicht zu erkennen.

Aus diesem Grund beabsichtigte ich nicht, weitergehende Maßnahmen straßenverkehrsbehörd-lich anzuordnen.“

 

 

 

Rechtsgrundlage:       §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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