Drucksache - 1158/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1158/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Mehr Verkehrssicherheit
am Monbijouplatz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2009 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1158/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, sich
bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verkehrssicherheit an
der Straßenbahnhaltestelle „Monbijouplatz“ verbessert wird.“ Das Bezirksamt hat am 19.05.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Zu dem o. g. BVV-Beschluss hat die Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 13.03.2009 wie folgt Stellung genommen: „Die Oranienburger Straße in Berlin-Mitte ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Sie ist im Bereich der Haltestelle knapp 15 m breit. In Mittellage verlaufen die Gleise der Straßenbahn ohne eigenes Gleisbett. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Um die Verkehrssituation bewerten zu können, wurden am 17. und 18.2.2009 zu unterschied-lichen Tageszeiten Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Weiterhin wurde eine Unfallstatistik für den Zeitraum vom 12.1.2005 bis 30.11.2008 für den ge-nannten Bereich von der Polizei eingeholt. Das Querungsbedürfnis innerhalb der Beobachtungszeiträume war sehr gering. Die Fußgän-gerquerungen konnten wegen vorhandener großer Lücken im Fließverkehr ohne längere Warte-zeiten gefahrlos erfolgen. Ein Fehlverhalten der Kraftfahrer beim Fahrgastwechsel der Straßenbahn, wie von Ihnen be-schrieben, konnte nicht beobachtet werden. Auch die mitgeteilten Unfallzahlen der Polizei sind unauffällig. So hat es im oben erwähnten Zeit-raum insgesamt nur drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung gegeben, wobei der letzte Unfall sich im November 2007 ereignete. Zwei der drei Unfälle wurden durch Fußgänger verursacht. Kein Unfall ist in Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste an der Straßenbahn-haltestelle zu bringen. -
2 - (zu DS 1158/III) Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Ver-kehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich über-steigt. Eine solche nach den Rechtsvorschriften geforderte besondere Gefahrenlage, vermag ich jedoch vorliegend nicht zu erkennen. Aus diesem Grund beabsichtigte ich nicht, weitergehende Maßnahmen straßenverkehrsbehörd-lich anzuordnen.“ Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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