Drucksache - 1073/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin 26.02.2009 Abt.
Soziales und Bürgerdienste (918) 42662 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin
1073/III Vorlage -
zur Kenntnisnahme – Arbeitsfördernde
Maßnahmen in Qualität und Umfang für 2009 sichern Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen
(Drucksache Nr. 1073/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mitte und dem JobCenter sicher zu stellen, dass den arbeitslosen Menschen in Mitte ab dem 1.1.2009 arbeitsfördernde Maßnahmen in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem JobCenter
und dem Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste ein Kriterienkatalog unter
Berücksichtigung kommunaler Ziele für die Vergabe arbeitsfördernder Maßnahme
des JobCenters Mitte zu erarbeiten mit dem Ziel, dass dieser in zukünftigen
Verfahren Anwendung findet.“ Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die individuellen
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) und in der
Entgeltvariante sind im geplanten Umfang im Januar 2009 gestartet. Das Interessenbekundungsverfahren
für bedarfsgerechte MAE Arbeitserprobung musste bekanntlich wegen
unzureichender Konzeptionen der Träger und der Fehler bei der Bewertung der
eingereichten Konzepte wiederholt werden. Das Bezirksamt wurde in den
Abstimmungsprozess zum neuen Interessenbekundungsverfahren aktiv eingebunden
und hat den in gewichtete Nutzwertanalyse einfließenden kommunalen Beitrag der
Projekte eigenständig bewertet. Auch dieses
Interessenbekundungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem
Bezirksamt übermittelt und Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste am 10.
Februar vorgestellt. Kommunalen Zielen, wie die Stärkung
der sozialen Infrastruktur und die Berücksichtigung stadteilbezogener Bedarfe
wird das Bezirksamt durch eine Prioritätensetzung innerhalb der vom JobCenter
Mitte übermittelten Vorschläge für arbeitsmarktfördernde Maßnahmen Geltung
verschaffen. Um diese Priorisierung noch sachgerechter vornehmen zu können, ist
das Bezirksamt mit der Bitte an das Jobcenter herangetreten, dem Bezirksamt die
konkreten Arbeitseinsätze und- orte der
vorhandenen und geplanten arbeitsfördernden Maßnahmen im Rahmen der
Entgeltvariante mitzuteilen. Die bisherigen zum Teil noch
allgemein gehaltenen kommunalen Beschäftigungsziele sollen in Zusammenarbeit
mit dem Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zeitnah konkretisiert werden. Die Vergabe arbeitsmarktfördernder
Maßnahmen ist in der VOL/A geregelt und betrifft die Regelinstrumente des SGB
III. Arbeitsfördermaßnahmen im Bereich des SGB II unterliegen nur dann den
genannten Vergabemechanismen, wenn diese über die regionalen Einkaufscenter der
Bundesagentur für Arbeit eingekauft werden. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.
mit § 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den
03.03.2009 Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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