Drucksache - 1073/III  

 
 
Betreff: Arbeitsfördernde Maßnahmen in Qualität und Umfang für 2009 sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann von Dassel für die Fraktion Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
   Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.12.2008
2. Änderungsantrag vom 16.12.2008
3. Austauschblatt vom 16.12.2008
4. Beschluss vom 19.12.2008
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                       26.02.2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                       (918) 42662

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                             1073/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Arbeitsfördernde Maßnahmen in Qualität und Umfang für 2009 sichern

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2008 folgendes  Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1073/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mitte und dem JobCenter sicher zu stellen, dass den arbeitslosen Menschen in Mitte ab dem 1.1.2009 arbeitsfördernde Maßnahmen in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung stehen.

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem JobCenter und dem Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste ein Kriterienkatalog unter Berücksichtigung kommunaler Ziele für die Vergabe arbeitsfördernder Maßnahme des JobCenters Mitte zu erarbeiten mit dem Ziel, dass dieser in zukünftigen Verfahren Anwendung findet.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die individuellen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) und in der Entgeltvariante sind im geplanten Umfang im Januar 2009 gestartet.

Das Interessenbekundungsverfahren für bedarfsgerechte MAE Arbeitserprobung musste bekanntlich wegen unzureichender Konzeptionen der Träger und der Fehler bei der Bewertung der eingereichten Konzepte wiederholt werden.

Das Bezirksamt wurde in den Abstimmungsprozess zum neuen Interessenbekundungsverfahren aktiv eingebunden und hat den in gewichtete Nutzwertanalyse einfließenden kommunalen Beitrag der Projekte eigenständig bewertet.

Auch dieses Interessenbekundungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem Bezirksamt übermittelt und Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste am 10. Februar vorgestellt.

Kommunalen Zielen, wie die Stärkung der sozialen Infrastruktur und die Berücksichtigung stadteilbezogener Bedarfe wird das Bezirksamt durch eine Prioritätensetzung innerhalb der vom JobCenter Mitte übermittelten Vorschläge für arbeitsmarktfördernde Maßnahmen Geltung verschaffen. Um diese Priorisierung noch sachgerechter vornehmen zu können, ist das Bezirksamt mit der Bitte an das Jobcenter herangetreten, dem Bezirksamt die konkreten Arbeitseinsätze und- orte der  vorhandenen und geplanten arbeitsfördernden Maßnahmen im Rahmen der Entgeltvariante mitzuteilen.

 

 

Die bisherigen zum Teil noch allgemein gehaltenen kommunalen Beschäftigungsziele sollen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zeitnah konkretisiert werden.

Die Vergabe arbeitsmarktfördernder Maßnahmen ist in der VOL/A geregelt und betrifft die Regelinstrumente des SGB III. Arbeitsfördermaßnahmen im Bereich des SGB II unterliegen nur dann den genannten Vergabemechanismen, wenn diese über die regionalen Einkaufscenter der Bundesagentur für Arbeit eingekauft werden.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

    keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    keine

 

Berlin, den 03.03.2009

 

 

 

Dr. Hanke                                                  von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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