Drucksache - 1041/III
(Text liegt vor)
Abt. Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über Beitragspflichtige Erneuerung der Schmidstraße, soweit sie in Ost-West-Richtung verläuft (Flurstücke 217, 211 und 231)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der beitragspflichtigen Straßenentwässerung der Schmidstraße, soweit sie in Ost-West-Richtung verläuft, wird zugestimmt.
Begründung: Der Mischkanal aus dem Jahr 1879 weist nach Informationen der Berliner Wasserbetriebe, die gemäß § 29 e Abs. 3 des Berliner Wassergesetzes Träger der Straßenbaulast für die Straßenentwässerungsanlagen sind, Schäden der Schadensklasse 1-5 auf und muss daher erneuert werden. Die Baudurchführung erfolgt in einem grabenlosen Verfahren, das im vorliegenden Fall gegenüber einer offenen Bauweise deutlich wirtschaftlicher (= kostengünstiger) ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung) § 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) Nach derzeitiger Entwurfsfassung der AV StrABG in der Fassung vom 16.09.08 ist nach 1.3.2. die Zustimmung der BVV erforderlich. § 12 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert; die Baukosten betragen nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe ca. 190.000 Euro. Davon sind für einen Mischwasserkanal 30% beitragsfähig, so dass der beitragsfähige Aufwand ca. 64.000 Euro beträgt, davon sind 65% = 41.600 Euro umlagefähig.. Einnahmen: Kassenwirksam werden voraussichtlich 30.600 Euro, da drei Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt.
Berlin, den 11.11.2008
Dr. HankeGothe BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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