Drucksache - 1039/III  

 
 
Betreff: Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.04.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                  1039/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1039/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres Maßes, mindestens jedoch zu 3 m, nachbarschützende Wirkung zu.“

 

Das Bezirksamt hat am 17.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde mit Schreiben vom 27.01.2009 gebeten, den Beschluss bei der Änderung der Bauordnung für Berlin zu berücksichtigen.

 

Außerdem wurde die Änderung des § 6 Abs. 5 der Berliner Bauordnung für die Baustadträtesitzung am 19.02.2009 als Tagesordnungspunkt angemeldet. In der Sitzung wurde über die Änderung diskutiert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich nur eine Minderheit der Baustadträte für die Änderung aussprach. Dennoch erklärte der für die Bauordnung zuständige Referatsleiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die vorgeschlagene Änderung noch in der nächsten Amtsleiterrunde der Bau- und Wohnungsaufsichtsamtsleiter erörtern zu wollen.

 

In der Amtsleitersitzung stimmten nach eingehender Diskussion lediglich drei Amtsleiter aus fachlicher Sicht für die Änderung.

 

Eine Anmeldung der Änderung des § 6 Abs. 5 der Berliner Bauordnung für den Rat der Bürgermeister erscheint unter diesen Umständen nicht Erfolg versprechend.

 

Rechtsgrundlage:            §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

Berlin, den 17:03:2009

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                             Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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