Drucksache - 1039/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 1039/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Stadtverträgliche
Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt
beschlossen (Drucksache Nr. 1039/III): Das Bezirksamt wird ersucht, sich
gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen,
dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt
geändert wird: „Die Tiefe der
Abstandflächen beträgt 1 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten
0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In Sondergebieten können
geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des
Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen beträgt
mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres Maßes,
mindestens jedoch zu 3 m, nachbarschützende Wirkung zu.“ Das Bezirksamt hat am
17.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde mit
Schreiben vom 27.01.2009 gebeten, den Beschluss bei der Änderung der Bauordnung
für Berlin zu berücksichtigen. Außerdem wurde die Änderung des § 6 Abs. 5 der Berliner
Bauordnung für die Baustadträtesitzung am 19.02.2009 als Tagesordnungspunkt
angemeldet. In der Sitzung wurde über die Änderung diskutiert. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass sich nur eine Minderheit der Baustadträte für die Änderung
aussprach. Dennoch erklärte der für die Bauordnung zuständige Referatsleiter
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die vorgeschlagene Änderung noch in
der nächsten Amtsleiterrunde der Bau- und Wohnungsaufsichtsamtsleiter erörtern
zu wollen. In der Amtsleitersitzung stimmten nach eingehender
Diskussion lediglich drei Amtsleiter aus fachlicher Sicht für die Änderung. Eine Anmeldung der Änderung des § 6 Abs. 5 der Berliner
Bauordnung für den Rat der Bürgermeister erscheint unter diesen Umständen nicht
Erfolg versprechend. Rechtsgrundlage: §13
i.V.m. §36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den 17:03:2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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