Drucksache - 1031/III  

 
 
Betreff: Mieterbeiräte der WBM - stark für das Unternehmen und den Stadtteil
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Koch, Fraktion Die Linke Urchs, Fraktion Bü90/Grüne Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                            2010

Bezirksbürgermeister                                                                                                                             

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                   1031/III

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

„Mieterbeiräte der WBM –stark für das Unternehmen und den Stadtteil“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen ( Drucksache Nr.1031/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und dem Eigentümer, das Land Berlin, dafür einzusetzen, dass:

 

1.     diese die Anerkennung von Mieterbeiräten nicht von einer Beteiligung von mindestens 50% der Mieter an den Wahlen zum Mieterbeirat abhängig macht.

2.     eine Satzung als Geschäftsgrundlage für die Arbeit der Mieterbeiräte mit diesen im Einvernehmen erarbeitet wird.

3.     die Mieterbeiräte auch zukünftig zu den Fragen der allgemeinen Bewirtschaftung und der Betriebskosten als kompetente Ansprechpartner anerkannt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 12.10.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hatte sich – auch aufgrund einer Nachfrage der Bezirksgruppe Mitte des Berliner Mietervereins- bereits im Dezember 2008 mit dem oben formulierten Anliegen an die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung gewandt.

Diese teilte dem Bezirksamt im Januar 2009 mit, dass die WBM eine Stellungnahme abgegeben habe aus der hervorging, dass die WBM zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit sah, die bestehende und 2002 aktualisierte Satzung zu überarbeiten. Die WBM wies in ihrem Schreiben daraufhin, dass die Mindestbeteiligung von 50% der Mieter an Beiratswahlen nur eine grundsätzliche Orientierungsgröße sei, die je nach den objektbezogenen und fallweisen Gegebenheiten flexibel ausgelegt werde. Die bisherige Praxis habe diese Vorgehensweise bestätigt und überhaupt sei die Zusammenarbeit mit den Mieterbeiräten grundsätzlich sehr erfolgreich.

 

Die Senatsverwaltung sah aufgrund dieser Aussagen keine Veranlassung, hier steuernd einzugreifen, sondern teilte abschließend mit, dass es nach ihrer Einschätzung ein „vitales Anliegen“ der WBM sei, auch in Zukunft die bestehenden Mieterbeiräte und Bildung von neuen Mieterbeiräten zu fördern.

 

Nach einer Offensive des Vorstandes des Berliner Mietervereins und der Bezirksgruppe Mitte gelang es im weiteren Verlauf aber trotz dieser Aussage, zum 01.04.2009 eine Satzungsänderung in Zusammenarbeit mit der WBM zu erreichen, nachdem einige Mieterbeiratswahlen an der Quotierung gescheitert waren.

 

Die danach durchgeführten Mieterbeiratswahlen verliefen auf der Grundlage dieser neuen Satzung problemlos und auch erfolgreich.
Das Bemühen der Bezirksgruppe geht zur Zeit dahin, mit den anderen großen Wohnungsbaugesellschaften DEGEWO und Gesobau entsprechende Kontakte zu knüpfen, um auch mit ihnen die Rolle der Mieterbeiräte zu besprechen und zu versuchen, die vorliegende Satzung der WBM zu übertragen.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs.3 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

 

 

Berlin, den 12.10.2010

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 

 
 

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