Drucksache - 1013/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 1013/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes I-B5d im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens I-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 04.11.2008 beschlossen: I.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes I-B5d für die Grundstücke Große Hamburger Straße 17-21,
Oranienburger Straße 11-17, 21-23 und Krausnickstraße 1 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Krausnickstraße 2-12, Große Hamburger
Straße 13-16, Oranienburger Straße 18-20 und das Flurstück 252 (hinter
Oranienburger Straße 18) erweitert. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst
künftig das Gelände zwischen Große Hamburger Straße, Oranienburger Straße und
Krausnickstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. II. Das
Bebauungsplanverfahren I-29 für die Grundstücke Krausnickstraße 2-12, Große
Hamburger Straße 13-16, Oranienburger Straße 18-20 und das Flurstück 252
(hinter Oranienburger Straße18) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird
eingestellt. Der Bezirksamtsbeschluss-Nr. 03/94 vom 11.1.1994 zur
Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens I-29 ist damit aufgehoben. III. Mit
der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung
beauftragt. Begründung: zu I. und II.: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes I-B5d wird um
die Grundstücke des Bebauungsplanentwurfes I-29 erweitert. Der zukünftige
Geltungsbereich umfasst künftig das Gelände zwischen Große Hamburger Straße,
Oranienburger Straße und Krausnickstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Der
Bezirksamtsbeschluss-Nr. 03/94 vom 11.1.1994 zur Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens I-29 ist damit aufgehoben. Für den Bebauungsplanentwurf I-29 wurde im März 2007 die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan
sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung einer öffentlichen
Parkanlage im Blockinnenbereich, eines allgemeinen Wohngebietes entlang der
Krausnickstraße / Große Hamburger Straße sowie eines Mischgebietes auf den
Grundstücken Oranienburger Straße 18 bis 20 schaffen. Bei dem Bebauungsplan
I-29 handelte es sich um einen qualifizierten Bebauungsplanentwurf, der
vorrangig die Neubebauung ehemals unbebauter Grundstücke in der Krausnickstraße
sowie den Ausbau / Umbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Oranienburger
Straße 18 über Festsetzungen in Hinblick auf das Maß der Nutzung steuern
sollte. Die ehemals noch freien Grundstücke in der Krausnickstraße
wurden zwischenzeitlich überbaut. Der Ausbau / Umbau des Gebäudes Oranienburger
Straße 18 wurde genehmigt und steht kurz vor dem Abschluss. Die Festsetzungen des Bebauungsplan in Hinsicht auf die Art
der Nutzung werden grundsätzlich in den dann erweiterten Bebauungsplan I-B5d
übernommen. Festsetzungen in Hinsicht auf das Maß der Nutzung und die
überbaubare Grundstücksfläche können künftig entfallen, da mit der Überbauung
der betreffenden Grundstücke bzw. des Ausbaus / Umbaus des Grundstückes
Oranienburger Straße 18 der Grund für den Regelungsbedarf entfallen ist und auf
den weiteren Grundstücken kein Planungsdruck in Hinsicht auf eine weitere
Verdichtung vorliegt, bzw. gem. § 34 BauGB in diesem im Sinne eine geordnete
städtebaulichen Entwicklung gewährleistet bleibt. Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, 04. November 2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlagen: ehemaliger
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5d ehemaliger
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-29 Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs I-B5d |
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