Drucksache - 1013/III  

 
 
Betreff: Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes I-B5d im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und
die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.11.2008
Anlagen zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                          Drucksache Nr. 1013/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes I-B5d im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und

die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 beschlossen:

 

I.           Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-B5d für die Grundstücke Große Hamburger Straße 17-21, Oranienburger Straße 11-17, 21-23 und Krausnickstraße 1 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird um die Grundstücke Krausnickstraße 2-12, Große Hamburger Straße 13-16, Oranienburger Straße 18-20 und das Flurstück 252 (hinter Oranienburger Straße 18) erweitert. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst künftig das Gelände zwischen Große Hamburger Straße, Oranienburger Straße und Krausnickstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

II.     Das Bebauungsplanverfahren I-29 für die Grundstücke Krausnickstraße 2-12, Große Hamburger Straße 13-16, Oranienburger Straße 18-20 und das Flurstück 252 (hinter Oranienburger Straße18) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss-Nr. 03/94 vom 11.1.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens I-29 ist damit aufgehoben.

 

III.    Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

 

 

 

Begründung:

 

zu I. und II.:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes I-B5d wird um die Grundstücke des Bebauungsplanentwurfes I-29 erweitert. Der zukünftige Geltungsbereich umfasst künftig das Gelände zwischen Große Hamburger Straße, Oranienburger Straße und Krausnickstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte. Der Bezirksamtsbeschluss-Nr. 03/94 vom 11.1.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens I-29 ist damit aufgehoben.

 

Für den Bebauungsplanentwurf I-29 wurde im März 2007 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung einer öffentlichen Parkanlage im Blockinnenbereich, eines allgemeinen Wohngebietes entlang der Krausnickstraße / Große Hamburger Straße sowie eines Mischgebietes auf den Grundstücken Oranienburger Straße 18 bis 20 schaffen. Bei dem Bebauungsplan I-29 handelte es sich um einen qualifizierten Bebauungsplanentwurf, der vorrangig die Neubebauung ehemals unbebauter Grundstücke in der Krausnickstraße sowie den Ausbau / Umbau des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Oranienburger Straße 18 über Festsetzungen in Hinblick auf das Maß der Nutzung steuern sollte.

 

Die ehemals noch freien Grundstücke in der Krausnickstraße wurden zwischenzeitlich überbaut. Der Ausbau / Umbau des Gebäudes Oranienburger Straße 18 wurde genehmigt und steht kurz vor dem Abschluss.

Die Festsetzungen des Bebauungsplan in Hinsicht auf die Art der Nutzung werden grundsätzlich in den dann erweiterten Bebauungsplan I-B5d übernommen. Festsetzungen in Hinsicht auf das Maß der Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche können künftig entfallen, da mit der Überbauung der betreffenden Grundstücke bzw. des Ausbaus / Umbaus des Grundstückes Oranienburger Straße 18 der Grund für den Regelungsbedarf entfallen ist und auf den weiteren Grundstücken kein Planungsdruck in Hinsicht auf eine weitere Verdichtung vorliegt, bzw. gem. § 34 BauGB in diesem im Sinne eine geordnete städtebaulichen Entwicklung gewährleistet bleibt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, 04. November 2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlagen:                   ehemaliger Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5d

                   ehemaliger Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-29

                   Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs I-B5d

 

 
 

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