Drucksache - 0972/III  

 
 
Betreff: Wiederaufbau der Waisenbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Hobrack 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag vom 07.10.2008
2. Beschluss vom 17.10.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.04.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0972/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Wiederaufbau der Waisenbrücke

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0972/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den Wiederaufbau der Waisenbrücke einzusetzen.

Dabei soll Bezug genommen werden auf den Vorschlag der BVV Mitte vom 04.09.08 (Drs. 302/III), mit vorbereitenden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu beginnen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.04.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, hat o. g. Beschluss an die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung, Abt. VII, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme übersandt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nahm zu o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

„... der Aufbau der Waisenbrücke (ggf. als provisorische Rad- und Fußgängerbrücke) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus gesamtstädtischer verkehrlicher Sicht nicht unterstützt werden, obwohl vorhandene Planwerke die Brückendarstellung enthalten.

Die Brücke erfüllt keine gesamtstädtische Verbindungsfunktion und hätte lediglich eine sehr ein-geschränkte örtliche Bedeutung.

 

Auch wenn unter städtebaulichen Gesichtspunkten und aus Sicht bestimmter Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr der Wunsch nach einem Wiederaufbau der Waisenbrücke nach-vollziehbar ist, so dürfte auch heute durch die Nähe der verkehrlich „höherwertigen“ Jannowitz-brücke (Entfernung ca. 200 m) der erwartete Gewinn für den nichtmotorisierten Verkehr nur be-grenzt sein. Zudem wurde die Jannowitzbrücke gerade mit großem Aufwand umgebaut und die Bedingungen für den nichtmotorisierten Verkehr erheblich verbessert. Durch den anliegenden

S- und U-Bahnhof Jannowitzbrücke besteht zudem ein Anziehungspunkt für Radfahrer und Fuß-gänger.

 

Die Schaffung einer Konkurrenz zur Jannowitzbrücke steht auch im Widerspruch zu einer mit dem Bezirk gemeinsam in der Umsetzung befindlichen Planung, die Brückenstraße als Rad-verkehrsstrecke durch begleitende Maßnahmen zu verbessern.

 

                                                                        - 2 -                                                            

 

 

 

Unter diesen Aspekten ist einzuschätzen, das eine Wirtschaftlichkeit für eine neue Brücke „nebenan“ voraussichtlich nicht gegeben ist. Daher wird derzeit kein Anlass gesehen, die ge-wünschte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in die Wege zu leiten.“

 

Ich werde mich dennoch erneut bei den Senatsstellen dafür einsetzen, dieses Brückenprojekt voranzubringen.

Die Verbindung der Berliner Altstadt mit dem Quartier am Köllnischen Park hat aus meiner Sicht eine hohe stadtstrukturelle Bedeutung.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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