Drucksache - 0940/III  

 
 
Betreff: Teilweise Aufhebung der Erhaltungsverordnung Huttenkiez im Bezirk Tiergarten von Berlin vom 06. Oktober 1993 (GVBl. S. 585) für den Teil der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.09.2008 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
22.10.2008 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.11.2008 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.09.2008
Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.11.2008
4. Beschluss vom 19.12.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

die teilweise Aufhebung der Erhaltungsverordnung Huttenkiez im Bezirk Tiergarten von Berlin vom 06. Oktober 1993 (GVBI. S. 585) für den Teil der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die teilweise Aufhebung der Erhaltungsverordnung Huttenkiez im Bezirk Tiergarten von Berlin vom 06. Oktober 1993 (GVBI. S. 585) für den Teil der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

  1. Begründung:

 

Bitten wir dem beigefügten Teil der Studie „Sozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Huttenkiez 2007“ zu entnehmen.

 

 

  1. Rechtsgrundlagen:

 

BauGB

AG BauGB

BezVG

 

 

  1. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                   Auswirkungen auf den Haushaltsplan:keine

 

b)                   Personalwirtschaftliche Ausgaben:keine

 

 

Berlin, den

 

 

HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  •                   A. Text der Rechtsverordnung
  •                   Aus Studie „Sozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Huttenkiez 2007“, die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen S.1-5 und S.37-38
  •                   B. Begründung (Zusammenfassung)
  •                   VO u. Gebietsabgrenzung Huttenkiez vom 06. Oktober 1993

 

 
 

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