Drucksache - 0938/III  

 
 
Betreff: Einschulungssprengel gesetzlich ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Homann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Bertermann, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion der FDP Pawlowski, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.09.2008
2. Austauschblatt vom 16.09.2008
3. Beschluss vom 17.10.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.12.2008
Anlage 1
Anlage 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                              . Dezember 2008

Abt. Bildung und Kultur                                                               (: 33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 938/III

Mitte von Berlin  

                                               

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

 

Einschulungssprengel gesetzlich ermöglichen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 938/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich eine rechtssichere Änderung des Schulgesetzes erfolgt, um die Bildung von Einschulungssprengeln (Zusammenfassung von mehreren Grundschulen in einem gemeinsamen Einschulungsbereich) zu ermöglichen.

 

Bei der Umsetzung des geänderten Schulgesetzes sind die Ergebnisse der bezirklichen Schulgremien wie z.B. der Schulkonferenzen in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen“

 

 

Das Bezirksamt hat am     .12.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 21.10.2008 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung den BVV-Beschluss übermittelt (siehe Anlage). Dazu hat uns die ebenfalls als Anlage beigefügte Antwort erreicht.

 

Hinsichtlich der Einbindung der schulischen Gremien verweist das Bezirksamt auf die Regelungen der §§ 76 und 111 Schulgesetz von Berlin, die die Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirats regeln.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 


Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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