Drucksache - 0870/III  

 
 
Betreff: Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, SPD-Fraktion Neuhaus 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009
4. Version vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0870/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte sicherstellen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0870/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf weiteres die Mitwirkung von Betroffenen in zukünftigen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen.

 

Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den auf dieser Grundlage gewählten Betroffenenvertretungen zu prüfen, ob und welche Verfahrensänderung erforderlich sind.

 

Sollten Verfahrensänderungen erforderlich sein, sind diese der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Beantwortung der Drucksache 804/III wurde darauf hingewiesen, dass die Initiierung der Betroffenenbeteiligung in die Zuständigkeit des Bezirks fällt und auch hier zu organisieren und zu finanzieren ist, da die Ausführungsvorschriften zur Betroffenenbeteiligung ausgelaufen sind und von SenStadt keine Verlängerung oder Neufassung beabsichtigt wird.

Denkbar ist sicherlich eine Anlehnung an die bisherigen Regelungen, die den gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) genügt haben. Es ist jedoch derzeit fraglich, welche Eingriffstiefe durch die in Aussicht gestellten Programme ausgelöst wird. Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll es zu einer deutlichen Schwerpunktverlagerung in der Sanierungsdurchführung hin zu Einzelprojekten im öffentlichen Raum kommen. Weitergehende Aussagen können vermutlich erst im Laufe der Vorbereitenden Untersuchungen gemacht werden, die der Konkretisierung der Sanierungsziele dienen sollen.

 

Sinnvoll erscheint hier die Einbeziehung der in den zukünftigen Gebieten tätigen Akteure.

 

Eine aktuelle Übersicht der quartiersbezogen arbeitenden Initiativen kann der Anlage entnommen werden.

 

Ferner ist dabei auch die Ausrichtung möglicher neuer Sanierungsgebiete zu beachten, deren Zielsetzung sich im Sinne von ZIS aus vielen Programmen unter dem rechtlichen Rahmen eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets zusammensetzen kann. Das Programm Aktive Orts- und Stadtteilzentren stellt nur einen dieser Förderschwerpunkte dar.

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Nach der von Berlin mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung muss es das Ziel jeder Gemeinde sein, möglichst viele Projekte aller Programmausrichtungen in einem Maßnahmeschwerpunkt zu bündeln. Dies hat somit auch wieder Rückwirkungen auf die Mitwirkung und Beteiligung der Bürger und verdeutlicht den möglichen Aufwand für Steuerungsleistungen in den Gebieten. Die Entscheidung zur Einsetzung eines Gebietskoordinators obliegt dabei dem Bezirk. Die Senatsverwaltung macht hierzu nur geringe Vorgaben, auch der Vertragsschluss und die Finanzierung muss durch den Bezirk erfolgen (entgegen der bisherigen Praxis).

 

Die Senatsverwaltung beauftragt hingegen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, die einer Gebietsfestsetzung vorangestellt sein müssen.

D. h., das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen muss eine förmliche Gebietsfestsetzung rechtfertigen. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Gutachter durch SenStadt.

 

Sobald die Gutachterbüros feststehen, wird im Dialog mit den bekannten Initiativen und unter Einbeziehung der BVV eine sinnfällige Bürgerbeteiligung verabredet.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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