Drucksache - 0870/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0870/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Mitwirkung
von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Untersuchungs- und
Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte sicherstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
19.06.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0870/III): Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf weiteres die Mitwirkung
von Betroffenen in zukünftigen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk
Mitte auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin
zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB),
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und
Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen. Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den auf
dieser Grundlage gewählten Betroffenenvertretungen zu prüfen, ob und welche
Verfahrensänderung erforderlich sind. Sollten Verfahrensänderungen erforderlich sein, sind diese
der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Das Bezirksamt hat am 19.05.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. In der Beantwortung der Drucksache 804/III wurde darauf
hingewiesen, dass die Initiierung der Betroffenenbeteiligung in die
Zuständigkeit des Bezirks fällt und auch hier zu organisieren und zu
finanzieren ist, da die Ausführungsvorschriften zur Betroffenenbeteiligung ausgelaufen
sind und von SenStadt keine Verlängerung oder Neufassung beabsichtigt wird. Denkbar ist sicherlich eine Anlehnung an die bisherigen
Regelungen, die den gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuchs (BauGB)
genügt haben. Es ist jedoch derzeit fraglich, welche Eingriffstiefe durch die
in Aussicht gestellten Programme ausgelöst wird. Nach Aussage der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll es zu einer deutlichen
Schwerpunktverlagerung in der Sanierungsdurchführung hin zu Einzelprojekten im
öffentlichen Raum kommen. Weitergehende Aussagen können vermutlich erst im
Laufe der Vorbereitenden Untersuchungen gemacht werden, die der Konkretisierung
der Sanierungsziele dienen sollen. Sinnvoll erscheint hier die Einbeziehung der in den
zukünftigen Gebieten tätigen Akteure. Eine aktuelle Übersicht der quartiersbezogen arbeitenden
Initiativen kann der Anlage entnommen werden. Ferner ist dabei auch die Ausrichtung möglicher neuer
Sanierungsgebiete zu beachten, deren Zielsetzung sich im Sinne von ZIS aus
vielen Programmen unter dem rechtlichen Rahmen eines förmlich festgelegten
Sanierungsgebiets zusammensetzen kann. Das Programm Aktive Orts- und
Stadtteilzentren stellt nur einen dieser Förderschwerpunkte dar. -
2 - Nach der von Berlin mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung
muss es das Ziel jeder Gemeinde sein, möglichst viele Projekte aller
Programmausrichtungen in einem Maßnahmeschwerpunkt zu bündeln. Dies hat somit
auch wieder Rückwirkungen auf die Mitwirkung und Beteiligung der Bürger und
verdeutlicht den möglichen Aufwand für Steuerungsleistungen in den Gebieten.
Die Entscheidung zur Einsetzung eines Gebietskoordinators obliegt dabei dem
Bezirk. Die Senatsverwaltung macht hierzu nur geringe Vorgaben, auch der
Vertragsschluss und die Finanzierung muss durch den Bezirk erfolgen (entgegen
der bisherigen Praxis). Die Senatsverwaltung beauftragt hingegen die Vorbereitenden
Untersuchungen zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, die einer
Gebietsfestsetzung vorangestellt sein müssen. D. h., das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen muss
eine förmliche Gebietsfestsetzung rechtfertigen. Derzeit läuft das
Ausschreibungsverfahren zur Auswahl der Gutachter durch SenStadt. Sobald die Gutachterbüros feststehen, wird im Dialog mit den
bekannten Initiativen und unter Einbeziehung der BVV eine sinnfällige
Bürgerbeteiligung verabredet. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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