Drucksache - 0851/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0851 / III
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über
Liegenschaft Gerichtstr. 37
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 851/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV darzustellen, wie und bis wann die Liegenschaft Gerichtstr. 37 an den Liegenschaftsfonds abgegeben werden kann. Dem Hauptausschuss ist umgehend zu berichten.
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Ergänzung zu den Zwischenberichten vom 19.3.2009, 17.9.2009, 23.2.2010, 27.7.2010, 22.2.2011 und 7.6.2011als weiteren Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Steuerungsausschuss Liegenschaftsfonds am 15.6.2011 ist eine Vergabeentscheidung getroffen worden und der Liegenschaftsfonds hat mit dem ausgewählten Bewerber Kaufvertragsverhandlungen aufgenommen.
Wann mit einer Unterzeichnung des Vertrages zu rechnen ist, kann weder vom Bezirksamt noch vom Liegenschaftsfonds eingeschätzt werden. Es ist nach derzeitigem Verhandlungsstand jedoch davon auszugehen, dass es für das Grundstück einen Nutzungen- und Lastenwechsel (Besitzübergang) am 1.1.2012 geben wird
Das Bezirksamt wird der Bezirksverordnetenversammlung über die weiteren Entwicklungen berichten.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 23.08.2011 Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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