Drucksache - 0804/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0804/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Frühzeitige
Unterstützung der Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für
zukünftige Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0804/III): Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass in
den von der Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung ausgewählten Untersuchungsgebieten
für zukünftige Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte, mit der Bekanntmachung des
Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die Mitwirkung
der Betroffenen durch Bildung von Betroffenenvertretungen gewährleistet wird
(§141 Abs. 4 BauGB). Das Bezirksamt hat am 19.05.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Da die Ausführungsvorschriften zur Betroffenenbeteiligung
ausgelaufen sind und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch
absehbar nicht neu gefasst oder verlängert werden, hat der Bezirk über die
Ausrichtung und Gestaltung der Betroffenenbeteiligung selbst zu befinden und
hierfür auch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Denkbar ist sicherlich eine Anlehnung an die bisherigen
Regelungen, die ja den gesetzlichen Anforderungen des besonderen
Städtebaurechts genügt haben. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass die in den Gebieten
tätigen Initiativgruppen in diesen Findungsprozess einbezogen werden sollten
und letztendlich auch in das zu schaffende System zu integrieren sind. Nur so
kann eine engagierte Mitarbeit der Gebietsbevölkerung dauerhaft erreicht
werden. Die Betroffenenbeteiligung ist damit im Zusammenhang mit
einer möglichen Sanierungsgebietsausrichtung zu formulieren und zu initiieren. Auf die Beantwortung der Drucksache 0870/III wird
hingewiesen. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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