Drucksache - 0804/III  

 
 
Betreff: Frühzeitige Unterstützung der Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Sanierunsgebiete im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 20.05.2008
2. Beschluss vom 30.05.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0804/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Frühzeitige Unterstützung der Mitwirkung von Betroffenen in Untersuchungsgebieten für zukünftige Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0804/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass in den von der Senatsverwaltung f. Stadtentwicklung ausgewählten Untersuchungsgebieten für zukünftige Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte, mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die Mitwirkung der Betroffenen durch Bildung von Betroffenenvertretungen gewährleistet wird (§141 Abs. 4 BauGB).

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Da die Ausführungsvorschriften zur Betroffenenbeteiligung ausgelaufen sind und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch absehbar nicht neu gefasst oder verlängert werden, hat der Bezirk über die Ausrichtung und Gestaltung der Betroffenenbeteiligung selbst zu befinden und hierfür auch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Denkbar ist sicherlich eine Anlehnung an die bisherigen Regelungen, die ja den gesetzlichen Anforderungen des besonderen Städtebaurechts genügt haben.

Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass die in den Gebieten tätigen Initiativgruppen in diesen Findungsprozess einbezogen werden sollten und letztendlich auch in das zu schaffende System zu integrieren sind. Nur so kann eine engagierte Mitarbeit der Gebietsbevölkerung dauerhaft erreicht werden.

Die Betroffenenbeteiligung ist damit im Zusammenhang mit einer möglichen Sanierungsgebietsausrichtung zu formulieren und zu initiieren.

Auf die Beantwortung der Drucksache 0870/III wird hingewiesen.

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

Berlin, den

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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