Drucksache - 0746/III  

 
 
Betreff: Ausstellung "Spandauer Vorstadt 1993 - 2008"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Kliemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschluss vom 17.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0746/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Ausstellung „Spandauer Vorstadt 1993 - 2008“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0746/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob die Ausstellung „Spandauer Vorstadt 1993 - 2008“, die vom 01.02. – 02.03.2008, im Postfuhramt Oranienburger Straße/ Tucholskystraße, zu besichtigen war, als Dauerausstellung an einem geeigneten Ort, in der Spandauer Vorstadt eingerichtet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Dem Ersuchen der BVV kann nicht entsprochen werden, da die Ausstellungstafeln in den Diensträumen der Sanierungsverwaltung für die durchzuführenden Anhörungsverfahren der Ausgleichsbetragserhebung zur Verfügung stehen müssen.

 

Angestrebt ist jedoch eine zeitlich befristete Ausstellung an zentraler Stelle gemeinsam mit den Tafeln der Ausstellung zur Rosenthaler Vorstadt nach deren Abschluss.

Hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Senatskanzlei (Rotes Rathaus) und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses (Preußisches Herrenhaus) erfolgt.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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