Drucksache - 0692/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0692/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Verkehrssituation in
Mitte verbessern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0692/III): „Das Bezirksamt Mitte wird
aufgefordert, die Verkehrssituation an den nachfolgend aufgeführten
Schwerpunkten zu prüfen, zu begründen und Alternativvorschläge zur Verbesserung
im Sinne des fließenden Verkehrs zu erarbeiten: 1. Mollstraße 2. Friedrichstraße 3. Oranienburger Straße 4. Ost-West-Achse der Behrenstraße 5. Bernauer Straße“ Das Bezirksamt hat am 21.10.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Zuständig für die Verkehrsplanung im übergeordneten
Straßennetz ist nicht das Bezirksamt Mitte, sondern die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, und für deren straßenverkehrsbe-hördlichen Umsetzung die
Verkehrslenkung Berlin VLB, einschließlich der Lichtsignalanlagen. Das
Bezirksamt Mitte kann damit an den genannten Schwerpunkten keine Alternativvorschläge
zur Verbesserung im Sinne eines fließenden Verkehrs erarbeiten. Die Verkehrsplanung im Land Berlin fußt auf dem Stadtentwicklungsplan StEP Verkehr mit seiner Verkehrsstrategie mobil 2010, der vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Darin wurden Leitbilder, Strategien und Maßnahmen festgeschrieben, die eine stadt- und umweltgerechte Verkehrsgestaltung für alle Nutzergruppen gewähren sollen. Gerade in einer Innenstadt hat eine moderne Verkehrsplanung auch die Bedingungen für den ÖPNV-Nutzer sowie den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu verbessern. Das Bezirksamt hat die Vorschläge zur Prüfung an die
genannten Senatsstellen weitergeleitet. Die VLB hat uns nun geantwortet, VLB
B21 zu den Fragen 1., 2., 3., und 5., VLB D2 zur Frage 4.: zu 1. Mollstraße Ein zweispuriges Rechtsabbiegen führt
zu einer Gefährdung der parallel freigegeben Fuß-gänger- und Radfahrer, da der
Rechtsabbieger aus dem zweiten Fahrstreifen nur eine sehr ein-geschränkte Sicht
hat. Dies führt stadtweit betrachtet zu einer Erhöhung der Unfallzahlen. In
Ab-stimmung mit den Interessenverbänden der Fußgänger- und Radfahrer wird ein
zweispuriges Rechtsabbiegen im Interesse der Verkehrssicherheit von mir daher
nicht mehr angeordnet. zu 2. Friedrichstraße In Höhe der Kreuzung Unter den Linden
/ Friedrichstraße wurde die Mittelinsel bereits verschmä-lert, so dass sich bei
einer Fahrbahnbreite von 5,90m zwei PKW nebeneinander aufstellen können. Ob und
wann die Mittelinsel weiter zurückgebaut wird, fällt nicht mehr in die
Zuständig-keit der VLB. Der Verkehrfluss wird insgesamt noch durch die
Hochbaustelle Unter den Linden / Friedrichstraße (Nord-Ost-Ecke)
beeinträchtigt. zu 3. Oranienburger Straße Die Lichtsignalanlage (LSA) für den
Kreuzungsbereich Friedrichstraße / Oranienburger Straße ist optimiert. Aufgrund
der Einspurigkeit in allen Zufahrten sowie für den behinderungsfreien Ablauf
des Straßenbahnverkehrs und eine sichere Führung des Fußgänger- und des
Fahrradverkehrs ist keine weitere Verbesserung möglich. Für die Umlaufplanung
dieses Verkehrsknotens gilt ins-besondere, dass die in unterschiedlichen
Richtungen verkehrenden Straßenbahnen konfliktfrei gegenüber allen anderen
Verkehrsarten und -strömen in den Signalzeitenplänen berücksichtigt werden
müssen. Außerdem ist signaltechnisch abzusichern, dass der Staubereich in der
Frie-drichstraße zwischen der Oranienburger und der Torstraße frei gehalten
wird, damit Blockierungen des Gleisbereichs vermieden werden. zu 5. Bernauer Straße Die Lichtzeichenanlagen (LZA) in der
Bernauer Straße wurden angeordnet, um den Verkehr aus den Nebenstraße und
insbesondere auch dem Fußgängerverkehr sichere Querungsmöglich-keiten
anzubieten und durch die Straßenbahn keine "Barriere" aufzubauen. Es ist Ziel, die Schaltungen der Lichtzeichenanlagen
in Straßenzügen zu optimieren und im Rahmen der mathematischen Möglichkeiten
sogenannte "Grüne Wellen" zu schalten. Dazu müssen aber bestimmte
Randbedingungen, wie gleiche LZA-Abstände, gleiche Fahrgeschwin-digkeiten und
gleiche Signalumlaufzeiten erfüllt sein. Dies ist in der Bernauer Straße nicht
der Fall. Hier ist besonders zu berücksichtigen,
dass die LZA mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Bevorrechtigung und
Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs ausgerüstet sind. Die Förderung der Verkehrsmittel
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat einen hohen
verkehrs-politischen Stellenwert. Die Straßenbahnen melden sich mit Funk an, um
damit die Freigabe für ihre Fahrt zu erhalten. Damit greifen sie in die
Freigabeverteilung für den Fußgänger- und den Fahrzeugverkehr ein. Da die
Straßenbahnen dort pro Richtung im 5-Minuten-Takt verkehren und daneben noch
Betriebsfahrten, wie Einsetz- und Aussetzfahrten, durchgeführt werden, kann es
somit zu spürbaren Beeinflussungen und Beeinträchtigungen kommen. Zu 4. Ost-West-Achse der Behrenstraße Es gibt bereits einige Bereiche, an denen Tempo 30 auch an
Hauptverkehrsstraßen angeordnet wurde, weil es die Lärmbelästigung vermindert,
aber auch den Verkehrsfluss wegen gleich-mäßiger Geschwindigkeit erhöhen kann.
Die Leistungsfähigkeit einer Straße ist nicht unbedingt von der Geschwindigkeit
abhängig. Ergänzend teilte uns hierzu noch VLB D2 mit: Das Strecken-30 in der Behrenstraße
zwischen der Wilhelmstraße und der Glinkastraße wurde im Januar 2005 aus
Lärmschutzgründen angeordnet. Nach Lärmgutachten der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 14.12.2004 zeigte sich eine
Lärmbelastung in der Behrenstraße im genannten Abschnitt tags von 76,3 dB(A)
bis zu 78,5 dB(A) und nachts von 69,8 dB(A) bis zu 72,0 dB(A). Die in der
Lärmschutz-Richtlinie-StV vom 6.11.1981 genannten Richtwerte wurden damit am
Tag bis zu 3,5 dB(A) und in der Nacht bis zu 7 dB(A) überschritten! Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Botschaft der
Russischen Föderation. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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