Drucksache - 0692/III  

 
 
Betreff: Verkehrssituation in Mitte verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
15.04.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.02.2008
Anlage zum Antrag
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 15.04.2008
3. Beschluss vom 30.05.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0692/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verkehrssituation in Mitte verbessern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0692/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird aufgefordert, die Verkehrssituation an den nachfolgend aufgeführten Schwerpunkten zu prüfen, zu begründen und Alternativvorschläge zur Verbesserung im Sinne des fließenden Verkehrs zu erarbeiten:

 

1. Mollstraße

2. Friedrichstraße

3. Oranienburger Straße

4. Ost-West-Achse der Behrenstraße

5. Bernauer Straße“

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Zuständig für die Verkehrsplanung im übergeordneten Straßennetz ist nicht das Bezirksamt Mitte, sondern die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und für deren straßenverkehrsbe-hördlichen Umsetzung die Verkehrslenkung Berlin VLB, einschließlich der Lichtsignalanlagen. Das Bezirksamt Mitte kann damit an den genannten Schwerpunkten keine Alternativvorschläge zur Verbesserung im Sinne eines fließenden Verkehrs erarbeiten.

 

Die Verkehrsplanung im Land Berlin fußt auf dem Stadtentwicklungsplan StEP Verkehr mit seiner Verkehrsstrategie mobil 2010, der vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Darin wurden Leitbilder, Strategien und Maßnahmen festgeschrieben, die eine stadt- und umweltgerechte Verkehrsgestaltung für alle Nutzergruppen gewähren sollen. Gerade in einer Innenstadt hat eine moderne Verkehrsplanung auch die Bedingungen für den ÖPNV-Nutzer sowie den Fußgänger-  und Fahrradverkehr zu verbessern.

 

Das Bezirksamt hat die Vorschläge zur Prüfung an die genannten Senatsstellen weitergeleitet. Die VLB hat uns nun geantwortet, VLB B21 zu den Fragen 1., 2., 3., und 5., VLB D2 zur Frage 4.:


 

zu 1. Mollstraße

 

Ein zweispuriges Rechtsabbiegen führt zu einer Gefährdung der parallel freigegeben Fuß-gänger- und Radfahrer, da der Rechtsabbieger aus dem zweiten Fahrstreifen nur eine sehr ein-geschränkte Sicht hat. Dies führt stadtweit betrachtet zu einer Erhöhung der Unfallzahlen. In Ab-stimmung mit den Interessenverbänden der Fußgänger- und Radfahrer wird ein zweispuriges Rechtsabbiegen im Interesse der Verkehrssicherheit von mir daher nicht mehr angeordnet.

 

zu 2. Friedrichstraße

 

In Höhe der Kreuzung Unter den Linden / Friedrichstraße wurde die Mittelinsel bereits verschmä-lert, so dass sich bei einer Fahrbahnbreite von 5,90m zwei PKW nebeneinander aufstellen können. Ob und wann die Mittelinsel weiter zurückgebaut wird, fällt nicht mehr in die Zuständig-keit der VLB. Der Verkehrfluss wird insgesamt noch durch die Hochbaustelle Unter den Linden / Friedrichstraße (Nord-Ost-Ecke) beeinträchtigt.

 

zu 3. Oranienburger Straße

 

Die Lichtsignalanlage (LSA) für den Kreuzungsbereich Friedrichstraße / Oranienburger Straße ist optimiert. Aufgrund der Einspurigkeit in allen Zufahrten sowie für den behinderungsfreien Ablauf des Straßenbahnverkehrs und eine sichere Führung des Fußgänger- und des Fahrradverkehrs ist keine weitere Verbesserung möglich. Für die Umlaufplanung dieses Verkehrsknotens gilt ins-besondere, dass die in unterschiedlichen Richtungen verkehrenden Straßenbahnen konfliktfrei gegenüber allen anderen Verkehrsarten und -strömen in den Signalzeitenplänen berücksichtigt werden müssen. Außerdem ist signaltechnisch abzusichern, dass der Staubereich in der Frie-drichstraße zwischen der Oranienburger und der Torstraße frei gehalten wird, damit Blockierungen des Gleisbereichs vermieden werden.

 

zu 5. Bernauer Straße

 

Die Lichtzeichenanlagen (LZA) in der Bernauer Straße wurden angeordnet, um den Verkehr aus den Nebenstraße und insbesondere auch dem Fußgängerverkehr sichere Querungsmöglich-keiten anzubieten und durch die Straßenbahn keine "Barriere" aufzubauen.

Es ist Ziel, die Schaltungen der Lichtzeichenanlagen in Straßenzügen zu optimieren und im Rahmen der mathematischen Möglichkeiten sogenannte "Grüne Wellen" zu schalten. Dazu müssen aber bestimmte Randbedingungen, wie gleiche LZA-Abstände, gleiche Fahrgeschwin-digkeiten und gleiche Signalumlaufzeiten erfüllt sein. Dies ist in der Bernauer Straße nicht der Fall.

Hier ist besonders zu berücksichtigen, dass die LZA mit verkehrsabhängigen Steuerungen zur Bevorrechtigung und Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs ausgerüstet sind. Die Förderung der Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat einen hohen verkehrs-politischen Stellenwert. Die Straßenbahnen melden sich mit Funk an, um damit die Freigabe für ihre Fahrt zu erhalten. Damit greifen sie in die Freigabeverteilung für den Fußgänger- und den Fahrzeugverkehr ein. Da die Straßenbahnen dort pro Richtung im 5-Minuten-Takt verkehren und daneben noch Betriebsfahrten, wie Einsetz- und Aussetzfahrten, durchgeführt werden, kann es somit zu spürbaren Beeinflussungen und Beeinträchtigungen kommen.

 

 

 

 

 

 

Zu 4. Ost-West-Achse der Behrenstraße

 

Es gibt bereits einige Bereiche, an denen Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen angeordnet wurde, weil es die Lärmbelästigung vermindert, aber auch den Verkehrsfluss wegen gleich-mäßiger Geschwindigkeit erhöhen kann. Die Leistungsfähigkeit einer Straße ist nicht unbedingt von der Geschwindigkeit abhängig.

 

Ergänzend teilte uns hierzu noch VLB D2 mit:

 

Das Strecken-30 in der Behrenstraße zwischen der Wilhelmstraße und der Glinkastraße wurde im Januar 2005 aus Lärmschutzgründen angeordnet.

Nach Lärmgutachten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 14.12.2004 zeigte sich eine Lärmbelastung in der Behrenstraße im genannten Abschnitt tags von 76,3 dB(A) bis zu 78,5 dB(A) und nachts von 69,8 dB(A) bis zu 72,0 dB(A). Die in der Lärmschutz-Richtlinie-StV vom 6.11.1981 genannten Richtwerte wurden damit am Tag bis zu 3,5 dB(A) und in der Nacht bis zu

7 dB(A) überschritten!

 

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Botschaft der Russischen Föderation.

 

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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