Drucksache - 0682/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Ist nunmehr in der
Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes sichergestellt, dass Eltern die ihre Kinder
mit dem PKW zu in Parkraumbewirtschaftungszonen liegenden Kindertagesstätten
oder Grundschulen bringen und sich hierbei für ca. 10 - 15 Minuten von ihrem
Fahrzeug entfernen, nicht rechtswidrig mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden,
auch wenn sie nicht über einen Anwohnerparkausweis oder einen Parkschein verfügen? 2.
Falls ja: welche
Maßnahmen wurden wann durch das Bezirksamt ergriffen, um derartige
Unrechtstatbestände auszuschließen? |
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