Drucksache - 0670/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht
zu prüfen, ob den Bewohnern südlich des Hackeschen Marktes, die Inhaber einer
Parkraumvignette für die Parkzone 3 sind, eine Ausnahmegenehmigung für das
Parken in anderen benachbarten Parkzonen erteilt werden kann. Begründung: Der Bau des Hackeschen Viertels führt zu einer erheblichen verkehrlichen Mehrbelastung und zum Verlust vieler Parkplätze in diesem Gebiet. Um die schwierige Situation für die vielen auch älteren Bewohner geringfügig zu entspannen, soll den Anwohnern das Parken auch in den benachbarten Parkzonen gestattet werden. Der Ausschuss für Umwelt,
Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung
des Antrages (6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). |
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