Drucksache - 0660/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Welcher Eingebung folgte das Bezirksamt mit der Entscheidung zur Ausschreibung
einer Teilfläche des Monbijouparkes für eine „Sommergastronomie mit
Kulturangebot“? 2.
Ist es zutreffend, dass diese Teilfläche im festgesetzten Bebauungsplan I-57
als Grünfläche/Grünanlage festgesetzt wurde? 3.
Wenn ja: 3a. Welche
Nutzungen sind gemäß § 6 Absatz 1 Grünanlagengesetz
in Grün- und Erholungsanlagen zulässig? 3b. Entspricht
die ausgeschriebene Nutzung den Nutzungsbestimmungen des § 6 Absatz 1 Grünanlagengesetz? 3c. Wer
hat wann festgestellt und beschlossen, dass ein Erfordernis für die ausgeschrieben Nutzung, und damit ein
„überwiegend öffentliches Interesse“ an einer, über
die nach § 6 Absatz 1 Grünanlagengesetz hinausgehende Nutzung, besteht? 3d. Inwieweit
sieht das Bezirksamt im Gebiet der angrenzenden Spandauer Vorstadt ausgeprägte Defizite bezüglich
der Gastronomie- und Kulturangebote, die am ausgeschriebenen Standort
kompensiert werden müssen? |
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