Drucksache - 0659/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend und Finanzen Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0659 / III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
- über
„Keine schrittweise Entmachtung der Bezirke durch die Hintertür – Keine
schrittweise Entmachtung durch die Änderung der Landeshaushaltsordnung“ Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0659/III): „Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und Abgeordnetenhaus dafür
einzusetzen, dass die Regelungen zur Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der
LHO nicht geändert und künftig konsequent in der Hauptverwaltung und den
Bezirken umgesetzt werden.“ Das
Bezirksamt hat am 05.08.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung
dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Mit
Schreiben vom 17.03.2008 (Anlage) hat sich das Bezirksamt unter Berufung
auf das Ersuchen an die zuständige
Abteilung II der Senatsverwaltung für Finanzen gewandt. Diese hat zwar trotz
Erinnerung bislang nicht Stellung genommen, gleichwohl zeigt die weitere
Entwicklung des Gesetzänderungsverfahrens, dass die Einwendungen der Bezirke
erfolgreich im Sinne des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung waren. So sieht die dem Rat der
Bürgermeister für seine Sitzung am 19.06.2008 vom Senat zur Stellungnahme
übermittelte Entwurfsfassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der LHO eine
Änderung der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 LHO nicht mehr
vor. Damit gilt weiterhin, dass „... in der unmittelbaren Landesverwaltung ...
die Haushaltsplanung und –wirtschaft durch eine Kosten- und Leistungsrechnung
sowie ein standardisiertes Berichtswesen nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen ...“ zu ergänzen sind. Die Einzelheiten des Verfahrens werden gemäß
Nr. 4.2 AV § 7 LHO durch die Senatsverwaltung für Finanzen geregelt. Die mit
dem oben genannten Schreiben dort herangetragene Bitte, die KLR auch auf
ministerieller Ebene konsequent
fortzuführen und weiterzuentwickeln, kann daher lediglich appellierenden
Charakter haben. - 2 - - 2 - Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Keine Berlin, den .08.2008 Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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