Drucksache - 0659/III  

 
 
Betreff: Keine schrittweise Entmachtung der Bezirke durch die Hintertür - keine schrittweise Entmachtung durch die Änderung der Landeshaushaltsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Dr. Stiller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.02.2008
2. Beschluss vom 22.02.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.08.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                         

Abt. Jugend und Finanzen                                                                                                            

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0659 / III

Mitte von Berlin 

                                               

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über „Keine schrittweise Entmachtung der Bezirke durch die Hintertür – Keine schrittweise Entmachtung durch die Änderung der Landeshaushaltsordnung“

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0659/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die Regelungen zur Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der LHO nicht geändert und künftig konsequent in der Hauptverwaltung und den Bezirken umgesetzt werden.“

 

Das Bezirksamt hat am 05.08.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Schreiben vom 17.03.2008 (Anlage) hat sich das Bezirksamt unter Berufung auf  das Ersuchen an die zuständige Abteilung II der Senatsverwaltung für Finanzen gewandt. Diese hat zwar trotz Erinnerung bislang nicht Stellung genommen, gleichwohl zeigt die weitere Entwicklung des Gesetzänderungsverfahrens, dass die Einwendungen der Bezirke erfolgreich im Sinne des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung waren.

 

So sieht die dem Rat der Bürgermeister für seine Sitzung am 19.06.2008 vom Senat zur Stellungnahme übermittelte Entwurfsfassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der LHO eine Änderung der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 LHO nicht mehr vor. Damit gilt weiterhin, dass „... in der unmittelbaren Landesverwaltung ... die Haushaltsplanung und –wirtschaft durch eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein standardisiertes Berichtswesen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ...“ zu ergänzen sind. Die Einzelheiten des Verfahrens werden gemäß Nr. 4.2 AV § 7 LHO durch die Senatsverwaltung für Finanzen geregelt. Die mit dem oben genannten Schreiben dort herangetragene Bitte, die KLR auch auf ministerieller Ebene konsequent  fortzuführen und weiterzuentwickeln, kann daher lediglich appellierenden Charakter haben.

 

 

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Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)        Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

       Keine

 

b)        Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

       Keine

 

 

Berlin, den     .08.2008

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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