Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text
siehe Rückseite)
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.:
Mitte von Berlin 0588/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Schultheiss-Areal
Turm-/Strom-/Perleberger Straße
hier: Bebauungsplan 1-43VE umgehend weiterbearbeiten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
24.01.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0588/III):
Das Bebauungsplanverfahren des Bebauungsplans 1-43VE ist
umgehend weiterzuführen und die Träger - und Öffentlichkeitsbeteiligungen sind
umgehend einzuleiten.
Verfahrensgrundlage hierfür ist der aktuelle Planungsstand
der Projektdokumentation der HLG/REM+Tec vom November 2007 (siehe Anlage bzw.
liegt den Fraktionen vor).
Im weiteren Verfahren ist insbesondere darauf hinzuwirken,
dass die Stellplatzanzahl - in Annäherung an den BW-Beschluss Drs. 0155/III vom
26.3.2007, Ziffer 6. - auf das zwingend notwenige Maß reduziert wird. Des
Weiteren sind architektonische Alternativen zu erarbeiten, die eine teilweise
Dachöffnung des Gebäudes im Bereich der jetzigen Durchwegung und zukünftigen
Ladenstraße ermöglichen.
Das Bezirksamt hat am 05.05.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen.
Die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen
sind am 21.10.08 mit Beschluss des Bezirksamtes Nr. 474 abgeschlossen worden.
Die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB konnte jedoch bisher nicht vor
Klärung der denkmalrechtlichen Belange durchgeführt werden. Mit einem Wechsel
der Architekturbüros wurden Planänderungen erarbeitet, welche die im weiteren
Verfahrensschritt durch die öffentlichen Träger und Behörden zu prüfenden
Belange erheblich berühren.
So wurde zum Beispiel auf die Erschließung von der
Turmstraße aus verzichtet, sodass sich die zu realisierende Stellplatzzahl auf
unter 500 reduzierte ; eine Überbauung der Denkmalsubstanz mit Stellplätzen
wurde aufgegeben und die jetzt offene Situation der künftigen Ladenstraße
bleibt weitgehend erhalten.
Grundlage für den nächsten Verfahrensschritt soll nunmehr
der Projektentwurf vom 13.02.09 der Büros Kahlfeld und Johannsen sein. Die
Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB soll umgehend nach Fertigstellung
des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und den erforderlichen Gutachten
(Verkehr, Lärm, Belichtung, Umwelt etc.) erfolgen.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung