Drucksache - 0583/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positivliste zur
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zu erstellen, die festlegt, welche
Dinge sich im Rahmen dieser Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland befinden
dürfen. Die Positivliste soll sich auf das für die gastronomische Nutzung des
öffentlichen Straßenlandes notwendige Mobiliar beschränken. Zelte, Heizpilze,
Heizstrahler oder Heizlüfter, aber auch überdimensionierte Werbeschirme sollen
durch diese Positivliste auf öffentlichem Straßenland ausgeschlossen werden. Um
eine möglichst einheitliche Verfahrensweise in den Berliner Bezirken sicherzustellen,
soll die Positivliste und ihre Umsetzung mit den anderen Bezirken so weit wie
möglich abgestimmt werden. Begründung Im Umweltausschuss hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit der starken Verbreitung von Heizpilzen in den gastronomischen Einrichtungen des Bezirkes angekündigt, durch eine Positivliste zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes solchen klima- und gesundheitsgefährdenden Unsinn zu untersagen. Dieser Antrag will dem Bezirksamt nicht die Urheberschaft auf diesen überzeugenden, weil einfach umzusetzenden Vorschlag streitig machen. Sondern das Bezirksamt durch eine breite Unterstützung dieser Idee seitens der BVV das Bezirksamt in seiner Absicht bestärken und gleichzeitig die anderen Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen zur Unterstützung dieser Initiative aufrufen. Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung). |
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