Drucksache - 0568/III  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf I-26 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des § 13a des Baugesetzbuches (BauBG) als beschleunigtes Verfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.12.2007
Anlage - Abwaegung 4.1
Anlage - Anhoerungsergebnis 3.1
Anlage - Auswertung 4.2
Anlage - Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr. 0568/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf I-26 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie

die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des §13a des Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.12.2007 beschlossen:

 

I.           Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-26 für die Grundstücke Ackerstraße 158-161 und Bergstraße 3-9, 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner Änderung geführt.

 

II.         Die Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-26  hat zu keiner Änderung geführt.

 

III.        Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-26 hat zu keiner Änderung geführt.

 

IV.      Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-26 für die Grundstücke Ackerstraße 158-161 und Bergstraße 3-9, 12 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.

 

V.        Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt auf der Grundlage des §13a BauGB als beschleunigtes Verfahren.

 

Begründung:

 

zu I bis IV:

 

siehe Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen)

 

zu V

 

§13a BauGB ermöglicht die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Für den Bebauungsplan I-26 bedeut dies bei vorliegendem Verfahrensstand: von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan I-26 soll für den Geltungsbereich einen Schul- und Sporthallenstandort sowie eine Parkanlage mit Spielplatz festsetzen. Die Sicherung dieser dringend benötigten Gemeinbedarfs / Grünflächen ist das Kernstück des Bebauungsplanes. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine Planung, die der weiteren Innenstadtentwicklung dient.

 

Bei dem Bebauungsplan I-26 handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan. Die im Bebauungsplan zulässige Grundfläche beträgt insgesamt ca. 2440m² und liegt somit weit unter der gem. §13a Abs. 1 BauGB festgelegten Obergrenze von 20000m².

Andere Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt wurden und sich kumulierend gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB auswirken könnten, sind nicht vorhanden.

 

Wie bereits dargestellt dient der Bebauungsplan der Festsetzung von einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Sporthalle und einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen begründet.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genann­ten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) liegen nicht vor.

Darüber hinaus gibt es nach Aussage der unteren Naturschutzbehörde auch keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders oder streng geschützter Arten im Sinne des § 42 BNatSchG.

 

Der Bebauungsplan I-26 wird künftig als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB fortgeführt. Die im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Hinblick auf Umweltbelange werden weiterhin in der Begründung mit aufgenommen.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlagen:                   Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

                   Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

                   Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 
 

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