Drucksache - 0568/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0568/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über das Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Durchführung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanentwurf I-26 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des §13a des
Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 04.12.2007 beschlossen: II.
Die
Auswertung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-26 hat zu keiner Änderung geführt. III.
Die
Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Bebauungsplanentwurf I-26 hat zu keiner Änderung geführt. IV.
Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-26 für
die Grundstücke Ackerstraße 158-161 und Bergstraße 3-9, 12 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. §
4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. V.
Die
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt auf der Grundlage des §13a
BauGB als beschleunigtes Verfahren. Begründung: zu I bis IV: siehe Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4
Abs. 1 BauGB, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB und Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
(Anlagen) zu V §13a BauGB ermöglicht die Durchführung eines beschleunigten
Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Für den Bebauungsplan I-26
bedeut dies bei vorliegendem Verfahrensstand: von der Umweltprüfung, dem
Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen und § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden. Der Bebauungsplan I-26 soll
für den Geltungsbereich einen Schul- und Sporthallenstandort sowie eine
Parkanlage mit Spielplatz festsetzen. Die Sicherung dieser dringend benötigten
Gemeinbedarfs / Grünflächen ist das Kernstück des Bebauungsplanes. Bei diesem
Bebauungsplan handelt es sich um eine Planung, die der weiteren
Innenstadtentwicklung dient. Bei dem Bebauungsplan I-26 handelt es sich um einen
qualifizierten Bebauungsplan. Die im Bebauungsplan zulässige Grundfläche
beträgt insgesamt ca. 2440m² und liegt somit weit unter der gem. §13a Abs. 1
BauGB festgelegten Obergrenze von 20000m². Andere Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen,
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt wurden und sich kumulierend
gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB auswirken könnten, sind nicht vorhanden. Wie bereits dargestellt dient der Bebauungsplan der
Festsetzung von einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und
Sporthalle und einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz. Durch den
Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes) liegen nicht vor. Darüber hinaus gibt es nach Aussage der unteren
Naturschutzbehörde auch keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders
oder streng geschützter Arten im Sinne des § 42 BNatSchG. Der Bebauungsplan I-26 wird künftig als Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB fortgeführt.
Die im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Hinblick auf Umweltbelange
werden weiterhin in der Begründung mit aufgenommen. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlagen: Ergebnis
der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Ergebnis
der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
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