Drucksache - 0563/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-37 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-37
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
30.01.2008 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 04.12.2007
1. Anlage - Rechtsverordnung
2. Anlage - Begründung
3. Anlage - Zusammenfassende Erklärung
4. Anlage - Geltungsbereich
3. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung
4. Beschluss vom 22.02.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                               Drucksache Nr. 0563/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf 1-37 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-37.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.           Der Bebauungsplan 1-37 vom 26.6.2006 mit Deckblatt vom 22.8.2007 für die Grundstücke Drontheimer Straße 28-38, Tromsöer Straße 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.         Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-37 vom 26.6.2006 mit Deckblatt vom 22.8.2007 für die Grundstücke Drontheimer Straße 28-38, Tromsöer Straße 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

a) Aufgrund vorgebrachter Beanstandungen im Rahmen der Rechtsprüfung zu nicht rechtskonformen Lärmemissionsfestsetzungen wurde der Bebauungsplan 1-37 mit Deckblatt vom 22.8.2007 diesbezüglich geändert. Die textliche Festsetzung Nr. 3 sowie die entsprechenden Ausführungen der Begründung wurden, neben redaktionell aus Gründen der Rechtsklarheit erforderlichen Korrekturen angepasst. Da der Kreis der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit nicht eindeutig zu fassen war, wurde der Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 erneut zu den Änderungen öffentlich ausgelegt sowie die betroffenen Behörde gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 erneut zu den Änderungen beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen, die zu Änderungen der Planung geführt haben, vorgebracht.

 

b) siehe beigefügte Begründung.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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