Drucksache - 0560/III  

 
 
Betreff: Weihnachtsmärkte in Mitte erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft und ArbeitBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Hortig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 26.11.2007
2. Beschluss vom 25.01.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 02.04.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0560/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Weihnachtsmärkte in Mitte erhalten

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0560/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht sicher zu stellen, dass die Vielfalt der Weihnachtsmärkte im Bezirk Mitte insbesondere in Gestalt der Weihnachtsmärkte Winterworld, Nostalgischer Weih-nachtsmarkt, Berliner Weihnachtsmarkt und Winterzauber erhalten bleiben.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 17.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt ist grundsätzlich bemüht, die Vielfalt der Weihnachtsmärkte zu erhalten und Flächen dafür zur Verfügung zu stellen.

Wie bereits in der Beantwortung der DS - Nr. 0058/III dargelegt, kann das Bezirksamt nur diejenigen Flächen zur Verfügung stellen, die nicht von Baumaßnahmen betroffen sind bzw.  verkauft wurden.

 

 

Sachstand zu den einzelnen Weihnachtmärkten

 

 

1. Potsdamer Platz - Winterworld/Weihnachtsmarkt

 

Der Veranstalter dieses Weihnachtsmarktes ist im Besitz eines Fünfjahresvertrages, der bis 2009 befristet ist. Derzeit wird kein Grund gesehen, diesen Vertrag nicht zu verlängern.

 

 

2. Der Bereich um das Opernpalais - Nostalgischer Weihnachtsmarkt

 

Der Parkplatz Friedrichwerdersche Kirche soll verkauft werden. Der vorliegende Kaufvertrag wird nach Beendigung der Baufeldfreimachung wirksam. Es muss davon ausgegangen werden, dass bei Beginn des Weihnachtsmarktes 2009 der Nutzerwechsel erfolgt ist. Diese Fläche muss der Veranstalter dann vom neuen Eigentümer anmieten.

Dem Weihnachtsmarktbetreiber wurden schon 2007 aufgrund der laufenden Baufeldfrei-machung Ersatzflächen im Gehwegbereich Unter den Linden zur Verfügung gestellt. Diese Flächen wurden auch 2008 von ihm genutzt, obwohl der Parkplatz weiterhin zur Verfügung gestellt werden konnte .

Eine weitere Prognose für diesen Bereich kann nicht getätigt werden, da nicht eingeschätzt werden kann, wann der Investor mit der Bebauung seines Grundstücks beginnt.


                                                                        - 2 -

 

3. Berliner Weihnachtsmarkt

 

Aufgrund von Bauvorbereitungsmaßnahmen und der Realisierung des Gestaltungswettbe-werbes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht der Schloßplatz seit 2008 nicht mehr zur Verfügung.

Der Betreiber dieses Weihnachtsmarktes konnte im Rahmen des Interessenbekundungsver-fahrens - Weihnachtsmarkt am Berliner Rathaus - auf Basis seines guten Konzeptes vom Bezirksamt den Zuschlag zur Nutzung dieser Fläche erhalten.

 

 

4. Gendarmenmarkt - Winterzauber

 

Der Veranstalter dieses Weihnachtsmarktes ist im Besitz eines Fünfjahresvertrages, der 2008 ausgelaufen ist. Das Bezirksamt beabsichtigt, dem Antrag auf Verlängerung mit Nachbesserungen stattzugeben.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine

 

 

Berlin, 17.03.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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